72-Stunden-Klausel bei Urlaubsantritt beachten
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72-Stunden-Klausel bei urlaubsantritt unbedingt beachten!

Der Erholungswert des Urlaubs ist schnell wieder weg, wenn nach der Rückkehr zu Hause ein Wasserschaden wartet, zum Beispiel weil ein defekter Schlauch am Geschirrspüler die Wohnung unter Wasser gesetzt hat. Die sogenannte 72-Stunden-Klausel verpflichtet den Versicherungsnehmer, wasserführende Leitungen abzusperren, wenn das versicherte Objekt länger als 72 Stunden unbeaufsichtigt ist. 

V.l.n.r.: Sandra Friesenecker, Michaela Reichenpfader, Elke Winkler

Unser Tipp:

Wir raten dringend dazu, diese paar Minuten aufzuwenden und vor Urlaubsantritt den Hauptwasserhahn zu schließen! Diese Kleinigkeit erspart im Ernstfall viele Scherereien und hohe Sanierungskosten. 

Denn der Versicherer ist in der Regel bei Nichtbefolgung der 72-Stunden-Klausel leistungsfrei!

Ihre UVK Privatkundenberaterinnen

Sandra Friesenecker
T: 07582 52155-128
E: s.friesenecker@uvk.at

Michaela Reichenpfader
T: 07582 52155-139
E: m.reichenpfader@uvk.at

Elke Winkler
T: 07582 52155-118
E: e.winkler@uvk.at

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