UVK FAQ Fragen und Antworten

Fragen & Antworten

Ein Versicherungsmakler ist Anwalt  seiner Kunden, somit einzig seinen Kunden verpflichtet! Er hat die Marktübersicht, vergleicht die Produkte und Bedingungen und setzt sich bei der Schadensregulierung für seine Kunden ein. 

Versicherungsmakler sind nach dem Maklergesetz verpflichtet, Ihnen das jeweils beste Angebot vorzulegen. Dabei kommt es nicht nur auf die Prämienhöhe, sondern auch auf die Qualität des Produktes, die Fachkompetenz der Versicherungsgesellschaft, die Schadenabwicklung, die Höhe von Selbstbehalten und Ähnliches an.

Hier finden Sie Infos zu Öffnungszeiten, Preisen sowie Checklisten für die An- und Abmeldung von Kfz:

Zur Kfz-Zulassungsstelle

Vorvertragliche Anzeigepflicht
Beim Abschluss des Versicherungsvertrages müssen alle Risiken wahrheitsgemäß und vollständig angegeben werden. Dazu zählt auch, allfällige Gesundheitsfragen vollständig und wahrheitsgemäß zu beantworten.

Schadenminderungspflicht
Im Schadensfall muss der Versicherungsnehmer alles unternehmen, um den Schaden so gering wie möglich zu halten und für die Rettung und Erhaltung der versicherten Sachen zu sorgen.

Schadenmeldungspflicht
Schäden müssen der Versicherungsgesellschaft unverzüglich angezeigt werden. In bestimmten Fällen, z.B. bei Brand, Explosion, Einbruchdiebstahl, Beraubung und bei Wildschäden ist eine Anzeige bei der zuständigen Sicherheitsbehörde obligatorisch.

Auskunftspflicht
Im Schadenfall sind dem Versicherer alle zur Schadensregulierung notwendigen Angaben zu machen.

Gefahrenerhöhung
Der Versicherungsnehmer ist verpflichtet, den Versicherer unverzüglich zu informieren, wenn sich eine Gefahrenerhöhung hinsichtlich Berufstätigkeit, Beschäftigung oder im Antrag anzugebender besonders gefährlicher Freizeitaktivitäten ergibt.

Grobe Fahrlässigkeit
Grob fahrlässig handelt, wer sorgfaltswidrig einen schwerwiegenden Fehler begeht, der einem gewöhnlichen Menschen in dieser Situation keinesfalls passieren würde. Was in der Praxis grob fahrlässig ist, unterliegt häufig dem Urteil von Gerichten.  Dazu zwei Beispiele: Wer eine Pfanne mit heißem Fett am Herd unbeaufsichtigt lässt, handelt grob fahrlässig. Das gilt auch für unbeaufsichtigt brennende Christbaumkerzen.

Wasserschäden
In der Eigenheim- und/oder Haushaltsversicherung gedeckt sind in der Regel nur Schäden, die durch Leitungswasser entstehen, etwa durch eine defekte Waschmaschine oder einen Geschirrspüler. Schäden durch Hochwasser, Oberflächenwasser oder Vermurung können bei ausgesuchten Versicherern gegen Aufpreis bis zu definierten Leistungsobergrenzen inkludiert werden.

72-Stunden-Klausel
Versicherte haben in Zusammenhang mit Leitungswasser Pflichten! Dazu zählt, den Haupthahn der Wasserleitung zu schließen, wenn das versicherte Gebäude länger als 72 Stunden unbewohnt steht und in der Frostperiode dafür zu sorgen, dass wasserführende Leitungen nicht einfrieren und beim Auftauen defekt werden können.

  • Feuer/ Brandschäden jeder Art! Auch kleine Brände oder ein Brand am KFZ müssen unverzüglich polizeilich angezeigt werden!
  • Vandalismus Schäden jeglicher Art! Wenn eine unbekannte Person Ihr Fahrzeug oder ihr Gebäude beschädigt, muss dieser Vorfall unverzüglich der Polizei gemeldet werden!
  • Parkschaden. Ein fremdes Fahrzeug beschädigt Ihr geparktes KFZ, bitte unverzüglich bei der Polizei anzeigen!
  • Fahrerflucht. Sie geraten in einen Unfall und der Unfallgegner begeht Fahrerflucht! Bitte unverzüglich bei der Polizei anzeigen!
  • Generell empfiehlt es sich bei KFZ Schäden zur Sicherheit die Polizei für die Aufnahme des Unfalls zu rufen! Wenn ein reiner Sachschaden ohne Personenschäden passiert, kostet dies € 36. Bei nicht eindeutigem Verschulden  kann sich dieser Kostenaufwand jedoch schnell rechnen!
  • Wildschäden. Bei Kollision mit Haar- oder Federwild auf öffentlichen Straßen, bitte die Polizei informieren.
  • Einbruch/Diebstahl. Bei einem Einbruch bitte unverzüglich die Polizei rufen.
  • Beraubung. Wenn Ihnen etwas entwendet wird – mit oder ohne angedrohte Gewalt – bitte Polizei verständigen.

Weitere Fragen?

Für Ihre Fragen stehen wir stehen Ihnen jederzeit gerne unter 07582 52155-0 zur Verfügung. Oder füllen Sie einfach nachfolgendes Formular aus und wir setzten uns mit Ihnen in Verbindung.