Richtig versichert beim Campingurlaub
Wohnmobil, Wohnwagen oder Campingbus: Wer mit dem eigenen Zuhause auf Rädern verreist, sollte vor der Abfahrt nicht nur Gasflasche und Reifendruck, sondern auch seine Polizzen checken.
Camping ist längst mehr als eine Urlaubsnische. Immer mehr Österreicherinnen und Österreicher verbringen ihre Ferien mit Wohnmobil, Wohnwagen oder Campingbus. Mit dem Wert der Fahrzeuge steigt allerdings auch die Frage: Was passiert bei Unfall, Hagel, Diebstahl oder einem Einbruch ins mobile Zuhause?
Haftpflicht ist nur die Basis
Für ein zum Verkehr zugelassenes Wohnmobil oder einen Campingbus ist – wie bei jedem anderen Kfz – eine Kfz-Haftpflichtversicherung vorgeschrieben. Auch zugelassene Anhänger und damit Wohnwagen benötigen grundsätzlich einen entsprechenden Haftpflichtschutz. Dieser übernimmt berechtigte Schadenersatzansprüche Dritter beziehungsweise wehrt unberechtigte Forderungen ab.
Für Beschädigungen am eigenen Fahrzeug kommt die Haftpflicht hingegen nicht auf. Wer sein mobiles Zuhause umfassender absichern möchte, benötigt daher eine Kaskoversicherung. Je nach gewählter Variante können beispielsweise Sturm, Hagel, Brand, Diebstahl oder Tierkollisionen gedeckt sein. Eine Vollkasko kann darüber hinaus auch selbst verschuldete Unfälle einschließen. Welche Leistungen tatsächlich vereinbart sind, ergibt sich aus der jeweiligen Polizze und den Versicherungsbedingungen.
Und was ist mit Kaffeemaschine, Campingsessel & Co.?
Gerade beim mitgeführten Inventar kann eine häufig übersehene Deckungslücke entstehen. Denn eine Kaskoversicherung schützt in erster Linie das Fahrzeug samt vereinbarter Ausstattung – nicht automatisch alles, was Sie auf Reisen dabeihaben. Bei manchen Tarifen sind persönliche Gegenstände bis zu bestimmten Höchstgrenzen eingeschlossen, bei anderen kann dafür eine eigene Inhaltsdeckung vereinbart werden.
Wer Laptop, E-Bikes, Campingmöbel, Grill oder hochwertige Sportausrüstung mitnimmt, sollte daher vor Reiseantritt genau prüfen, welche Gegenstände erfasst sind, welche Versicherungssummen gelten und gegen welche Gefahren Schutz besteht.
Dasselbe gilt für Dinge, die sich außerhalb des Fahrzeugs befinden. Vorzelte, Markisen, Sonnensegel oder Campingmöbel können je nach Tarif nur eingeschränkt oder gar nicht eingeschlossen sein. Auch Vorgaben zur Verwahrung und Sicherung gegen Diebstahl sollten genau beachtet werden.
Dauercamping ist ein eigener Versicherungsfall
Ein Wohnwagen, mit dem Sie regelmäßig auf Reisen gehen, ist versicherungstechnisch etwas anderes als ein dauerhaft abgestelltes Feriendomizil. Für fix aufgestellte und nicht mehr zum Straßenverkehr zugelassene Wohnwagen oder Mobilheime gibt es deshalb eigene Lösungen für Dauercamper.
Je nach Ausgestaltung können dabei das Objekt selbst, der Inhalt und auch Haftpflichtrisiken rund um den Standplatz berücksichtigt werden. Die Details unterscheiden sich allerdings deutlich. Manche Bedingungen stellen etwa Anforderungen an den Standort oder an die dauerhafte Befestigung des Wohnwagens. Auch Schutzdächer, feste Anbauten, Vorzelte und das mitgeführte beziehungsweise eingelagerte Inventar können unterschiedlich behandelt werden.
Wer vom mobilen Camping zum Dauerstandplatz wechselt, sollte den bestehenden Schutz daher unbedingt neu überprüfen lassen.
Unser Tipp
Prüfen Sie vor Reiseantritt nicht nur Haftpflicht und Kasko, sondern auch die Absicherung von Inventar, Vorzelt, Markise, Fahrrädern und sonstiger Campingausrüstung. Wichtig sind außerdem Versicherungssummen, Selbstbehalte, Voraussetzungen bei Diebstahl und der geografische Geltungsbereich.
Gerade bei älteren Polizzen lohnt ein genauer Blick. So vermeiden Sie, dass ausgerechnet nach einem Schaden eine Versicherungslücke sichtbar wird, mit der Sie nicht gerechnet haben.
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