UVK berät Sie gerne in Bezug auf Gartenversicherung
Bild: Canva Pro/Leonid Andronov

Die richtige Versicherung für Ihr Gartenparadies

Angesichts der steigenden Temperaturen werden überall die Terrassen und Gärten wieder aus dem Winterschlaf erweckt. Die Gartenmöbel werden aufgestellt und Hobbygärtner und Hobbygärtnerinnen sind fleißig am Werk, um alles für eine schöne Gartensaison vorzubereiten. Meist wird viel Zeit und Geld in das perfekte Outdoorparadies investiert. Doch wie sieht es eigentlich mit der Versicherung aus? Hier erfahren Sie worauf Sie achten sollten, um Ihr kleines Paradies richtig zu schützen.

Basisvariante der Eigenheimversicherung oft nicht ausreichend

In der Eigenheimversicherung sind üblicherweise nur fix angebundene oder fest installierte Gebäude oder Erweiterungen wie beispielsweise ein angebauter Geräteschuppen oder eine mit der Hausmauer verschraubte Pergola versichert. Alle vom Haus losgelösten Bauten sind nicht bei allen Versicherern automatisch inkludiert und müssen dann explizit mit in die Polizze aufgenommen werden. Das betrifft zum Beispiel freistehende Gartenhütten oder auch Pools. Doch Achtung: in der Eigenheimversicherung ist nur das Gebäude an sich versichert, nicht jedoch der Inhalt. Dieser muss in der Haushaltsversicherung ebenfalls mitberücksichtigt werden, um im Schadenfall nicht durch die Finger zu schauen. Im Idealfall sollten Eigenheim- und Haushaltsversicherung generell stets gemeinsam bei einem Versicherer abgeschlossen werden (Bündelvertrag), um Deckungslücken oder Abgrenzungsschwierigkeiten zwischen den Versicherungsgesellschaften auszuschließen. Ein Blick in die Versicherungsbedingungen gibt übrigens Aufschluss darüber, wie Gartenhäuschen & Co verschlossen sein müssen, damit die Versicherung im Fall eines Einbruchsdiebstahls leistet.

Zäune, Hecken, Bäume und andere Gartenpflanzen

Üblicherweise sind bauliche Einfriedungen wie Zäune oder Gartenmauern an der Grundstücksgrenze in der Eigenheimversicherung mitversichert. Kritischer wird es bei lebenden Gartenzäunen, also Hecken. Wenn diese überhaupt mitversichert sind, so gibt es teilweise Deckungseinschränkungen. Es lohnt sich also ein genauer Blick in die Versicherungsbedingungen. Noch schwieriger wird es bei anderen Gartenpflanzen. Denn abgesehen von Topfpflanzen am Balkon oder auf der Terrasse, die in den meisten Versicherungen eingeschlossen sind, sind Deckungen für große Bäume, den liebevoll gepflegten Rosengarten, das neue Hochbeet und andere Pflanzen nur sehr schwierig oder gar nicht zu bekommen. Sollten Sie in diese Richtung Versicherungsbedarf haben, beraten wir Sie gerne über die diesbezüglichen Möglichkeiten.

Pergolas, Markisen, Schirme & Sichtschutz

Bei Sicht- und Sonnenschutzanlagen gilt: Sind Pergolas, Markisen oder Sichtschutzanlagen fest mit dem Gebäude verbunden, sind sie normalerweise in der Eigenheimversicherung mitversichert. Freistehend hingegen müssen solche Einrichtungen explizit berücksichtigt werden. Beachten Sie in diesem Zusammenhang außerdem, dass sogenannte optische Schäden – zum Beispiel nach einem Hagelunwetter – oft nicht automatisch mitversichert sind. Das heißt, die Versicherung leistet nur bei Beeinträchtigung der Funktion, nicht jedoch bei rein optischen Beeinträchtigungen.  Viele Versicherer bieten hier jedoch mittlerweile eine Zusatzoption an.

Gartenmöbel, Gartengeräte und Griller

Gartenmöbel, Gartengeräte und Griller fallen grundsätzlich in die Haushaltsversicherung. In den jeweiligen Bedingungen des Versicherers ist meist ganz genau angegeben, welche Gegenstände außerhalb des Wohnbereichs im Freien mitversichert sind. Eine allgemeine Aussage kann hier nicht getroffen werden, da es zwischen den Versicherern große Unterschiede gibt. So kann es sein, dass zwar Gartenmöbel und der Rasenmähroboter versichert sind, nicht jedoch der tolle Gasgrill. Damit Sie im Schadenfall also keine bösen Überraschungen erleben, prüfen wir gerne für Sie, ob alles was Ihnen wichtig ist, auch in Ihrer Haushaltsversicherung inkludiert ist.

V.l.n.r.: Sandra Friesenecker, Michaela Reichenpfader, Elke Winkler

Unser Tipp: Pflicht zur Schadenminderung

Der sogenannten Schadenminderungspflicht kommt im Garten eine besondere Bedeutung zu. Wenn Unwetter oder Sturm drohen, sind Sie als Versicherungsnehmer nämlich grundsätzlich verpflichtet, einen eventuellen Schaden zu vermeiden bzw. möglichst gering zu halten. Das heißt, dass frei bewegliche Gegenstände gesichert, Markisen eingefahren oder Schirme abgespannt werden sollten. Viele Versicherer bieten eigene Apps oder Unwetterwarnungen per SMS an, um Versicherungsnehmer über drohende Unwetter in Ihrer Region zu informieren.

Sandra Friesenecker
T: 07582 52155-128
E: s.friesenecker@uvk.at

Michaela Reichenpfader
T: 07582 52155-139
E: m.reichenpfader@uvk.at

Elke Winkler
T: 07582 52155-118
E: e.winkler@uvk.at

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