KFZ-Servicestelle
Wir machen Sie schneller
startklar

Öffnungszeiten

Montag - Donnerstag
8:00 Uhr - 14:30 Uhr
Freitag
8:00 Uhr - 12:00 Uhr

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KFZ-Servicestelle
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KFZ versichern und anmelden in der KFZ-Servicestelle

UVK Zulassungsstelle KFZ-Servicestelle
Waltraud Lindbichler von der Allianz Zulassungsstelle

Beim Autokauf schlagen Sie in der UVK Kfz-Servicestelle in Micheldorf zwei Fliegen mit einer Klappe. Unsere Versicherungsexperten haben nicht nur die passende Versicherungslösung für Sie parat – Sie können Ihr Auto in unserer Zulassungsstelle (in Kooperation mit der Allianz) auch gleich anmelden. So sind Sie schneller startklar! Dasselbe gilt natürlich auch für Ihr Moped, Motorrad, S-Pedelec (E-Bike über 600 Watt Leistung bzw. über 25 km/h) oder Ihren Anhänger.

Öffnungszeiten Zulassungsstelle

Die Zulassungsstelle steht Ihnen von Montag bis Donnerstag jeweils von 8:00 Uhr bis 14:30 Uhr und am Freitag von 8:00 Uhr bis 12:00 Uhr zur Verfügung.

mit der uvk schneller startklar

“Ich hatte keine Ahnung, dass das so schnell geht!” Sätze wie diesen haben unsere Mitarbeiterinnen in der Kfz-Servicestelle schon öfter gehört. Ist alles vorbereitet und alle Dokumente vorhanden, dauert die reine Anmeldung eines Fahrzeugs bei uns nicht länger als fünf bis zehn Minuten. Wir sind direkt mit folgenden Bezirkshauptmannschaften vernetzt: 

  • Kirchdorf
  • Gmunden
  • Steyr
  • Steyr-Land
  • Wels
  • Wels-Land
  • Linz
  • Linz-Land
  • Kirchdorf
  • Gmunden
  • Steyr
  • Steyr-Land
  • Wels
  • Wels-Land
  • Linz
  • Linz-Land
Zulassungsstelle KFZ Servicestelle Versicherung Allianz

Wichtige Infos für Ihren Besuch in unserer Zulassungsstelle

Die Zulassungsstelle ist zu folgenden Zeiten für Sie da:

Montag bis Donnerstag: 8:00 Uhr bis 14:30 Uhr
Freitag: 8:00 Uhr bis 12:00 Uhr

Sollte bei Ihnen eine motorisierte Neuanschaffung bevorstehen, dann kontaktieren Sie am besten Ihren Kundenbetreuer, bevor Sie zu uns kommen. So können wir schon im Vorfeld Ihre Versicherung berechnen und alle Unterlagen vorbereiten. Dadurch sparen Sie Zeit und sind noch schneller startklar.

  • PKW/LKW mit neuem Kennzeichen: 207,00 €
  • PKW/LKW ohne neuem Kennzeichen: 184,00 €
  • Motorrad mit neuem Kennzeichen:  197,70 €
  • Moped (50ccm) mit neuem Kennzeichen: 193,20 €
  • Anhänger mit neuem Kennzeichen: 196,20 €
  • Garnitur neue Kennzeichen PKW (einzeilig): 23,00 €
  • Neue rote Kennzeichen (Fahrradträger): 11,90 €
  • Scheckkartenzulassungsschein: 28,10 €
  • Typenschein
  • Kaufvertrag (bei Finanzierung ist eine Benützungsbewilligung durch z.B. die Leasingbank erforderlich)
  • noch gültiger §57a Prüfbericht (Pickerlbericht)
  • Bargeld oder Bankomatkarte
  • Lichtbildausweis
  • Typenschein (bei Wechselkennzeichen nur vom abzumeldenden Fahrzeug)
  • Zulassungsschein (bei Wechselkennzeichen nur vom abzumeldenden Fahrzeug)
  • Kennzeichen (bei Fahrzeugwechsel – also wenn sofort wieder ein Fahrzeug mit dem gleichen Kennzeichen angemeldet wird – und bei Wechselkennzeichen werden die Kennzeichen nicht benötigt)
  • Lichtbildausweis
  • Bei Zulassungsgemeinschaft müssen entweder beide Zulassungsbesitzer anwesend sein oder muss eine Vollmacht vorgelegt werden

Fahrzeuge können auf zwei Zulassungsbesitzer zugelassen werden. Dies kostet bei der Anmeldung lediglich 1,10 € mehr und kann im Nachhinein nur mit hohen Kosten eingeschlossen werden (174,90 €). Dazu muss der Hauptwohnsitz beider Personen im selben Bezirk sein und der Kaufvertrag muss auf beide Personen ausgestellt sein. 

Theoretisch kann diese Zulassungsgemeinschaft auch zwischen Eltern und Kindern eingegangen werden.

Achtung: im Todesfall des Zulassungsbesitzers geht das Auto in die Verlassenschaft über und darf bis zur Abhandlung nicht von den Hinterbliebenen verwendet werden, wenn keine Zulassungsgemeinschaft vorliegt. Alleine deshalb sollte unbedingt eine Zulassungsgemeinschaft vereinbart werden, wenn ein Fahrzeug zwei Personen gehört und beide es regelmäßig verwenden. 

wir haben die optimale kfz-versicherung für Sie

Als ungebundener Versicherungsmakler bieten wir Ihnen eine breite Auswahl an Versicherungsprodukten namhafter Versicherungsgesellschaften. Egal, ob Sie sich für eine Kaskoversicherung entscheiden, oder nur die vorgeschriebene Kfz-Haftpflichtversicherung abschließen möchten – wir in der UVK Kfz-Servicestelle schnüren das beste Versicherungspaket zum optimalen Prämien-Leistungs-Verhältnis für Ihre individuellen Bedürfnisse!

Kfz-Haftpflichtversicherung

Die gesetzlich vorgeschriebene Kfz-Haftpflichtversicherung übernimmt Personen-, Sach- und Vermögensschäden, die durch Ihr Fahrzeug verursacht werden. Ungerechtfertigte Forderungen nach einem Verkehrsunfall werden durch die Haftpflichtversicherung abgewehrt. Unsere Versicherungsexperten wissen genau, worauf es beim Abschluss einer Kfz-Haftpflichtversicherung ankommt und finden die optimale Versicherungslösung für Sie.

Kaskoversicherung

Eine Kaskoversicherung (Vollkasko oder Teilkasko) ist eine freiwillige Zusatzversicherung, die Schäden am eigenen Fahrzeug deckt. Die Vollkasko übernimmt dabei auch Schäden nach selbst verursachten Unfällen, während bei der Teilkasko nur Schäden versichert sind, die nicht durch einen selbstverschuldeten Unfall entstanden sind (z.B. Wildschaden, Glasbruch, Naturgewalten, Diebstahl, Brand, Parkschaden oder Vandalismus).

Wir sind gerne für Sie da

Persönliche Kundenbetreuung bei UVK. Waltraud Lindbichler Kfz-Servicestelle Zulassungsstelle

Mein Tipp:
Wenn bei Ihnen eine motorisierte Neuanschaffung bevorsteht, dann kontaktieren Sie am besten Ihren Kundenberater, bevor Sie zu uns kommen. So können wir schon im Vorfeld Ihre Versicherung berechnen und alle Unterlagen für Sie vorbereiten. Dadurch sparen Sie Zeit und sind noch schneller startklar!

Waltraud Lindbichler
UVK Kfz-Servicestelle

Tel: 07582 52155-112 | E-Mail: zulassung@uvk.at