Mit dem Auto in den urlaub ins ausland
Drei Jahre und nicht länger – das ist eine weit verbreitete Meinung zur optimalen Dauer einer Kfz-Vollkaskoversicherung. Doch auch wenn der Zeitwert eines Fahrzeugs mit der Zeit sinkt, sollte sich jeder Versicherte fragen, ob er sich einen selbst verschuldeten Schaden bis hin zum Totalschaden leisten kann und will. Der Umstieg auf eine Teilkaskoversicherung kann eine Alternative sein. Allerdings muss man sich bewusst sein, dass diese selbst verschuldete Schäden nicht deckt.
Vollkasko kann ihnen viel ärger ersparen
Wer mit seinem Fahrzeug viel im Ausland unterwegs ist, sollte jedenfalls zweimal darüber nachdenken, seine Vollkaskoversicherung zu kündigen. Zwar ist es auch im Ausland so, dass der Verursacher des Unfalls den Schaden zahlen muss. Trotzdem gestaltet sich die Regulierung von Schäden im Ausland oft sehr langwierig. Je nach Land kann sie sich sogar über ein Jahr oder mehr hinziehen. Noch dazu gibt es Unterschiede für die Erstattungsbeträge bei Sach- und Personenschäden, weshalb die tatsächlichen Kosten die festgesetzte Schadensumme möglicherweise übersteigen. Haben Sie eine Kaskoversicherung, sind Sie auf der sicheren Seite. Denn sie garantiert, dass Sie Ihr Geld rasch bekommen.
Europäischer unfallbericht
Ob nun im Inland oder im Ausland: Wichtig ist auf jeden Fall eine unverzügliche Schadenmeldung bei der Versicherung! Ein von beiden Unfallparteien ausgefüllter europäischer Unfallbericht ist die Grundlage für eine schnelle und problemlose Abwicklung des Schadens.
Gut zu wissen: Mit dem Ausfüllen des europäischen Unfallberichtes gibt keiner der Unfallbeteiligten ein Schuldeingeständnis ab – es dient lediglich der Darstellung des genauen Unfallhergangs und ist die Basis für eine problemlose Abwicklung des Schadens. Das entsprechende Formular sollte immer im Auto griffbereit sein.
Schäden dokumentieren
Vergessen Sie auch nicht die Schäden lückenlos mit Fotos zu dokumentieren, bevor etwas verändert wird. Übrigens: Unseren Kunden legen wir dazu das UVK Kundenportal ans Herz. Mit der dazugehörenden App fürs Handy, können Sie den Schaden direkt bei uns melden und die Fotos dazu an Ort und Stelle hochladen.
Vorsicht bei Unterschriften!
Abgesehen vom europäischen Unfallbericht sollten Sie bei einem Unfall im Ausland mit Unterschriften vorsichtig sein. Unterschreiben Sie vor allem niemals Dokumente, deren Inhalt Sie nicht verstehen – auch nicht vor der Polizei!
Am besten bringen Sie das Fahrzeug zur Besichtigung zur nächsten Schadenbegutachtungsstelle. Die Adresse können Sie bei der Polizei erfragen.
Bianca Hager
Expertin Kfz-Versicherung
07582 52155-143| b.hager@uvk.at
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