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Bild: AdobeStock/Michaela Begsteiger

Winterliche Pflichten von Haus- und Grundeigentümern

Ende November 2023 hat uns der Winter bewiesen, dass immer noch mit ihm zu rechnen ist. Auf den Straßen, Gehwegen und Dächern türmte sich der Schnee, vielerorts kollabierte der Verkehr und in den Gipszimmern der Ambulanzen herrschte Hochbetrieb. Bei solch winterlichen Verhältnissen haben Haus- und Grundstückseigentümer gewisse Pflichten, um Sach- oder Personenschäden abzuwenden.

Ansprüche Dritter

Als Gebäude- bzw. Grundeigentümer sind Sie gesetzlich verpflichtet, dafür zu sorgen, dass Gehsteige und Gehwege, die an der Grundstücksgrenze liegen, zwischen 6 und 22 Uhr geräumt und gegebenenfalls gestreut sind. Bei Verletzung dieser Räum- und Streupflicht haften Sie, wenn ein Dritter zu Schaden kommt. Auch wenn durch Schnee und Eis am Dach Gefahr für Passanten oder parkende Autos droht, ist der Besitzer gefordert, geeignete Maßnahmen zu ergreifen, um Schäden abzuwenden. 

Das Aufstellen von Warnstangen und -tafeln und das Anbringen von sogenannten Dachrechen ist allerdings nicht ausreichend, um sich aus der Haftung zu befreien. Wenn trotz aller Sorgfalt doch einmal etwas passiert, deckt das in der Regel Ihre Haus- und Grundhaftpflichtversicherung (meist integriert in die Gebäudeversicherung). 

Schneedruckschäden am Dach

Grundsätzlich sind von Schneedruck verursachte Schäden im Rahmen der Sturmversicherung (Teil der Gebäudeversicherung) versichert. Hier gilt allerdings die sogenannte Schadenminderungspflicht. Sie verpflichtet den Versicherungsnehmer dazu, alles Zumutbare zu unternehmen, um den Schaden zu verhindern bzw. so gering wie möglich zu halten. Es kann Sie jedoch im Regelfall niemand dazu zwingen, das Dach auf eigenes Risiko selbst zu besteigen. Sie sollten jedoch alle möglichen Maßnahmen treffen, damit das Dach – beispielsweise von Profis – von der gefährlichen Schneelast befreit wird. 

V.l.n.r.: Sandra Friesenecker, Michaela Reichenpfader, Elke Winkler

Unser Tipp:

Am besten werfen wir gemeinsam wieder einmal einen Blick auf Ihre Gebäudeversicherung, um sicherzugehen, dass alle Risiken entsprechend versichert sind und die Versicherungssumme ausreichend hoch angesetzt ist.

Wir beraten Sie gerne – kontatkieren Sie uns.

Ihre UVK Privatkundenberaterinnen

Sandra Friesenecker
T: 07582 52155-128
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