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So sind Sie beim Winterurlaub auf der sicheren Seite

Winterurlaub liegt bei Herrn und Frau Österreicher voll im Trend. Egal wohin die Reise geht – ob in die Berge oder in den Süden – bei der Urlaubsplanung sollten Sie auf jeden Fall auch einen Blick in Ihre Polizzenmappe werfen.

Kein Urlaub ohne private Unfallversicherung

Einer der wichtigsten Versicherungsverträge im Polizzenordner ist die private Unfallversicherung. Denn die Krankenkasse kommt nach einem Freizeit-, Sport- oder Haushaltsunfall nur für die medizinische Akutversorgung auf. Bei bleibenden Unfallschäden hat der Verunglückte jedoch keine finanzielle Unterstützung zu erwarten. Ist nach einem Unfall eine Bergung erforderlich, so kann das für den Verunfallten richtig ins Geld gehen – speziell wenn ein Hubschrauber im Spiel ist. Auch hier leistet die gesetzliche Versicherung nicht. Mit einer richtig ausgestalteten privaten Unfallversicherung für die ganze Familie sind Sie rundum abgesichert.

Wichtig zu wissen: Kleinkinder und Pensionisten haben gar keinen gesetzlichen Unfallschutz. Für diese Personengruppen ist eine private Unfallversicherung deshalb essenziell.

Nicht auf die Kreditkarte verlassen: Viele Menschen glauben, dass sie mit dem Versicherungsschutz ihrer Kreditkarte oder im Rahmen ihrer Mitgliedschaft bei einem Alpinverein oder Autofahrerclub ausreichend versichert sind. Oft stellt sich diese Annahme im Ernstfall aber als Irrglaube heraus. Denn meist sind die Versicherungssummen viel zu niedrig gehalten.

TIPP: Unfallversicherung checken
Checken Sie rechtzeitig vor Reiseantritt Ihre Unfallversicherung: Sind die wichtigsten Risiken gedeckt? Sind die Kinder entsprechend mitversichert? Wie sieht es mit Bergungs- und Rückholkosten –auch aus dem Ausland – aus?

Brauche ich eine Reiseversicherung?

Grundsätzlich sollte man für jene Eventualitäten versichert sein, die ins Geld gehen können oder vielleicht sogar existenzbedrohend werden können. Dazu zählen beispielsweise medizinische Leistungen im Ausland. Zwar haben österreichische Erwerbstätige Anspruch auf Krankenbehandlung in den meisten Ländern Europas. Dies gilt aber nur bei Inanspruchnahme öffentlicher Krankenanstalten und niedergelassener Vertragsärzte. Dazu sollte man wissen, dass zum Beispiel in Italien mehr als die Hälfte aller Spitäler privat betrieben werden! Wenn man bedenkt, dass ein Aufenthalt auf der Intensivstation schnell bis zu 20.000 Euro am Tag kostet, kann ein schwerer Unfall tatsächlich zum finanziellen Ruin führen. 

Eine Reiseversicherung lohnt sich auch für jene Urlauber, die ihr Hotel selbst gebucht haben. Die Stornoversicherung bei Kreditkarten, auf die sich viele fälschlicherweise verlassen, gilt nämlich nur für Pauschalreisen.

TIPP: Nicht auf Stornoversicherung vergessen
Prüfen Sie, ob im Rahmen bestehender Versicherungen Krankenbehandlungen, Bergungs- und Rückholkosten am Urlaubsort gedeckt sind. Wenn Sie Ihr Hotel selbst gebucht haben, sollten Sie außerdem über die Absicherung der Stornokosten nachdenken – vor allem bei teuren Urlauben.

Gilt die Privathaftpflicht- versicherung am Urlaubsort?

Die Privathaftpflichtversicherung deckt gerechtfertigte Schadenersatzansprüche Dritter bzw. wehrt ungerechtfertigte Ansprüche ab. Dabei geht es weniger um Sachschäden, sondern vielmehr um Schadenersatzansprüche, zum Beispiel im Fall eines Personenschadens mit bleibender Invalidität.

TIPP: Haftpflichtversicherung prüfen
Prüfen Sie vor Urlaubsantritt den Geltungsbereich Ihrer Haftpflichtversicherung und die Höhe der Versicherungssumme. Wichtig ist auch, dass alle Familienmitglieder mitversichert sind und beispielsweise auch Schäden am Hotelzimmer durch eine entsprechende Klausel gedeckt sind.

Ist das Auto richtig versichert?

Speziell bei Reisen ins Ausland sollten Sie über eine Vollkaskoversicherung sowie eine Kfz-Rechtsschutzversicherung nachdenken. Denn die Regulierung von Schäden im Ausland ist oft sehr langwierig und rechtlich komplex. Wenn Sie gut versichert sind, ist garantiert, dass Sie Ihr Geld rasch bekommen.

V.l.n.r.: Sandra Friesenecker, Michaela Reichenpfader, Elke Winkler

Unser Tipp:

Vergewissern Sie sich vor Reiseantritt, ob der Versicherungsschutz Ihrer Kinder noch gegeben ist. So mancher Versicherungsschutz erlischt nämlich automatisch. In manchen Fällen sind es Altersgrenzen, aber auch Ereignisse wie der Eintritt ins Arbeitsleben können maßgeblich für den Verlust des Versicherungsschutzes sein. 

Kommen Sie bei uns vorbei – wir gehen gerne alles gemeinsam mit Ihnen durch.

Ihre UVK Privatkundenberaterinnen

Sandra Friesenecker
T: 07582 52155-128
E: s.friesenecker@uvk.at

Michaela Reichenpfader
T: 07582 52155-139
E: m.reichenpfader@uvk.at

Elke Winkler
T: 07582 52155-118
E: e.winkler@uvk.at

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