Richtig versichert gegen Unwetterschäden Sturm Hagel Hochwasser
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Richtig versichert bei Sturm, Hagel, Hochwasser & Co

Sommerzeit ist leider immer häufiger auch Unwetterzeit. Hier erfahren Sie, was Sie beachten müssen,  damit es im Schadenfall nicht zu bösen Überraschungen kommt.

Abgedeckte Dächer, entwurzelte Bäume, überflutete Keller – in den letzten Tagen haben Unwetterereignisse wieder beträchtliche Schäden verursacht. Leider ist jedoch nicht alles versichert, was man glaubt. In der Praxis sehen wir immer wieder, dass es im Schadenfall zu bösen Überraschungen kommt. Wenn Geschädigte damit konfrontiert werden, dass kein oder nur limitierter Versicherungsschutz besteht, fehlt oft das Verständnis. Wenn Sie folgende Tipps beachten, sind Sie auf der sicheren Seite.

Anlagen und Gegenstände rund ums Haus erfordern expliziten Einschluss

Haus und Wohnung sind grundsätzlich im Rahmen der Eigenheim- und Haushaltsversicherung gegen Unwetterschäden durch Sturm, Hagel oder Blitzschlag versichert. Aber Achtung: Anlagen und Gegenstände rund ums Haus sind oft nicht automatisch mitversichert und erfordern einen expliziten Einschluss. Beispiele dafür sind Solaranlagen, Spielgeräte, Gartenmöbel, Poolabdeckungen oder Carports. 

ACHTUNG: Generell sollten alle Erweiterungen in die Versicherung eingeschlossen werden, um Unterversicherung zu vermeiden. Denn entspricht die Versicherungssumme nicht dem aktuellen Wert des Gebäudes bzw. der Wohnung, kann die Versicherung im Schadenfall die Leistung für den gesamten Schaden anteilig kürzen!

Optische Schäden oft nicht mitversichert

Für die richtige Ausgestaltung Ihrer Eigenheim- und Haushaltsversicherung sollten Sie unbedingt einen Profi wie die UVK zu Rate ziehen. Wir wissen genau worauf es ankommt und erstellen ein Deckungskonzept, das genau auf die Ihre Bedürfnisse zugeschnitten ist. Viele Versicherungsnehmer gehen beispielsweise automatisch davon aus, dass optische Schäden mitversichert sind und werden im Fall eines Hagelschadens eines Besseren belehrt. Wenn Ihnen also neben der Funktionstüchtigkeit Ihrer Jalousien auch die Optik wichtig ist, dann sollten Sie prüfen, ob optische Schäden in Ihrer Versicherung eingeschlossen sind. Nur dann ersetzt die Versicherung Ihren verbeulten, aber funktionstüchtigen Sonnenschutz.

Gesonderte Vereinbarung für Naturkatastrophen wie hochwasser oder muren notwendig

Ebenfalls meist nicht automatisch eingeschlossen sind Schäden durch außergewöhnliche Naturereignisse wie Hochwasser, Muren, Orkane oder Erdbeben. Dazu bedarf es einer gesonderten Vereinbarung für Naturkatastrophenschäden. Je nach Produkt sind hier bereits ansprechende Summen versicherbar. Die richtige Ausgestaltung Ihrer Versicherungen inklusive Naturkatastrophendeckung ist also ein Muss, um nicht auf Unwetterschäden sitzen zu bleiben. 

Naturkatastrophen versichern gegen Unwetter Hochwasser Erdbeben Muren Orkane
Bild: AdobeStock/Jürgen Fälchle

Die Tücken liegen im Detail

Die richtige Ausgestaltung von Eigenheim- und Haushaltsversicherungen ist eine komplexe Sache, die viel Erfahrung benötigt“, so Waghubinger. „Eine professionelle Beratung ist dabei das A und O“, ergänzt der erfahrene Versicherungsmakler. Die Versicherungsexperten der UVK stehen Ihnen jederzeit gerne mit Rat und Tat zur Seite – kostenlos und unverbindlich.

Michaela Reichenpfader
UVK Kundenberaterin

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