Winterreifenpflicht ab 1. November
Riskieren Sie nicht Ihren Versicherungsschutz!
Was es für den Versicherungsschutz bedeutet, wenn man bei winterlichen Fahrverhältnissen mit Sommerreifen unterwegs ist.
Situative Winterreifenpflicht
Alle Jahre wieder: Von 1. November bis 15. April gilt in Österreich die sogenannte „situative Winterreifenpflicht“. Das heißt, dass Fahrzeuge bei winterlichen Fahrverhältnissen wie Schnee, Eis oder Matsch mit entsprechenden Winterreifen ausgestattet sein müssen. Gesetzlich anerkannt sind Winterreifen mit der Bezeichnung „M+S“, „M.S.“ oder „M&S“. Die Reifen müssen zudem eine Mindestprofiltiefe von 4 Millimeter (Radialreifen) beziehungsweise 5 Millimeter (Diagonalreifen) aufweisen.
Haftpflichtversicherung kann zurückfordern!
Ist man bei winterlichen Fahrverhältnissen trotz Winterreifenpflicht mit Sommerreifen unterwegs, so handelt es sich um eine sogenannte Obliegenheitsverletzung. Im Falle eines Unfalls übernimmt zwar die Haftpflichtversicherung den Schaden des Unfallopfers, hat jedoch die Möglichkeit, geleistete Zahlungen bis zu 22.ooo Euro auf dem Regressweg zurückzuverlangen. Bei der Kaskoversicherung hingegen kann der Unfalllenker auf dem gesamten Schaden sitzenbleiben, wenn grobe Fahrlässigkeit im Spiel war. Zudem drohen empfindliche Geldstrafen bis zu 5.000 Euro, wenn man trotz Schnee und Eis ohne passende Bereifung erwischt wird.
V.l.n.r.: Sandra Friesenecker, Michaela Reichenpfader, Elke Winkler
Unser Tipp:
Eine gute Kaskoversicherung deckt bis zu einem gewissen Grad auch Schadenfälle, die unter grobe Fahrlässigkeit fallen. Eine ausführliche Beratung ist also bei der Autoversicherung das A und O.
Wir finden mit Sicherheit das passende Versicherungsprodukt für Sie und beraten Sie gerne – natürlich kostenlos und unverbindlich.
Wir wünschen Ihnen eine gute und sichere Fahrt durch den Winter!
Ihre UVK Privatkundenberaterinnen
Sandra Friesenecker
T: 07582 52155-128
E: s.friesenecker@uvk.at
Michaela Reichenpfader
T: 07582 52155-139
E: m.reichenpfader@uvk.at
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T: 07582 52155-118
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