Bestattungsvorsorge sollte kein Tabuthema sein
Natürlich denkt niemand gerne an den eigenen Tod. Spätestens jedoch, wenn sie mit dem Tod eines nahen Angehörigen konfrontiert sind, denken Menschen darüber nach, ihre eigenen Angehörigen zu entlasten und den letzten Weg selbst zu gestalten.
Begräbniskosten oft unterschätzt
Nach dem Tod von nahen Angehörigen sind die Hinterbliebenen neben Trauer und Betroffenheit auch noch mit der Organisation des Begräbnisses und den damit verbundenen Kosten konfrontiert. Die Kosten für eine Beisetzung in Österreich werden häufig unterschätzt. Inklusive aller Neben- und Folgekosten (Totenmesse, Partezetteln, Blumenschmuck, Steinmetzarbeiten, Notariatsgebühren, etc.) schlägt eine Beerdigung schnell mit 10.000 Euro oder mehr zu Buche. So kommen zur emotionalen Last der Hinterbliebenen nicht selten auch noch finanzielle Sorgen dazu.
Nicht zuletzt aus diesem Grund interessieren sich immer mehr Menschen für eine Bestattungsvorsorge bzw. Sterbeversicherung. Diese zweckgebundene Absicherung ermöglicht es einerseits, den eigenen Abschied selbstbestimmt zu gestalten und schützt auf der anderen Seite die Hinterbliebenen vor finanziellen und organisatorischen Belastungen.
Organisatorische Unterstützung der Hinterbliebenen
Die Versicherungsgesellschaft sorgt nach Ihrem Ableben dafür, dass Ihre individuellen Wünsche hinsichtlich der Bestattung an das beauftragte Bestattungsinstitut weitergeleitet und entsprechend erfüllt werden. Es wird sowohl für die organisatorische als auch die finanzielle Abwicklung gesorgt – die Angehörigen müssen sich um nichts kümmern. Darüber hinaus können auch Überführungskosten und die laufende Grabpflege zusätzlich abgesichert werden.
Keine Gesundheitsprüfung - Abschluss bis ins hohe Alter möglich
Der Abschluss einer Bestattungsvorsorge ist auch im hohen Alter ohne Gesundheitsprüfung möglich. Das maximale Eintrittsalter liegt bei 85 Jahren bei Einmalerlag bzw. bei 80 Jahren bei laufender Prämienzahlung.
Bei Ableben in den ersten drei Versicherungsjahren wird als Versicherungsleistung die eingezahlte Prämie (inkl. Vorsteuer) zuzüglich der bis dahin erworbenen Gewinnbeteiligung ausgezahlt – bei Unfalltod besteht voller Schutz. Ab dem 4. Versicherungsjahr steht die vereinbarte Versicherungssumme inkl. erworbener Gewinnbeteiligung für die Leistungsverrechnung zur Verfügung. Wenn man sich freiwillig einer Gesundheitsprüfung unterzieht, gilt der Versicherungsschutz auch im bei krankheitsbedingtem Tod ab dem ersten Tag. Nicht für die Bestattung verbrauchte Beträge werden an den namentlich genannten Bezugsberechtigten ausbezahlt.
DIE 10 HAUPTARGUMENTE FÜR DEN ABSCHLUSS EINER BESTATTUNGSVORSORGE
- Selbstbestimmte Gestaltung Ihres eigenen Abschieds
- Finanzielle & organisatorische Entlastung der Hinterbliebenen
- Direkte Verrechnung mit allen Leistungsträgern wie Bestattungsunternehmen, Gärtnereibetreiben, Ämtern und Behörden, etc.
- Weltweites Überführungsservice
- Veranlassung alternativer Bestattungsformen (z.B. Naturbestattung, Baumbestattung, Wasserbestattung oder Edelsteinbestattung)
- Abschluss bis ins hohe Alter
- Keine Gesundheitsprüfung
- Freie Auswahl zwischen laufender Prämienzahlung und Einmalerlag
- Sofortiger Schutz bei Unfalltod
- Laufendes Grabpflegeservice

Es ist ein gutes Gefühl, alles geregelt zu haben
Wir arbeiten im Bereich Bestattungsvorsorge mit dem WIENER VEREIN zusammen. Der WIENER VEREIN ist eine historisch gewachsene Institution und arbeitet mit so gut wie allen österreichischen Bestattern und vielen anderen Dienstleistern direkt zusammen. So ist sichergestellt, dass Ihre Angehörigen im Falle Ihres Ablebens bestmögliche Unterstützung erhalten und keine finanziellen Belastungen entstehen.
Gerne informiere ich Ihnen in einem persönlichen Gespräch über die Möglichkeiten der Bestattungsvorsorge – natürlich kostenlos und unverbindlich.
Rene Poherzelsky
UVK-Kundenberater | Geschäftsleiter
07582 52155-122 | r.poherzelsky@uvk.at
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