Gut zu wissen: Versicherungswissen zur Verfügung gestellt von UVK
Bild: ©AdobeStock/Robert Kneschke

Gut zu wissen: Gefahrenerhöhung

Versicherungswissen zur Verfügung gestellt von UVK. 

Der Begriff „Gefahrenerhöhung“ ist ein wichtiger Teil der Versicherungsbedingungen, der Ihnen als Kunde geläufig sein sollte. Er besagt, dass veränderte Umstände, die eine Erhöhung des versicherten Risikos bewirken, bei der Versicherung angezeigt werden müssen. 

Das kann eine neue berufliche Tätigkeit sein oder auch eine neue Sportart, die Sie aktiv ausüben. Wer zum Beispiel den Schreibtischsessel gegen eine handwerkliche Tätigkeit eintauscht oder in seiner Freizeit einem neuen Hobby wie Fliegen, Klettern oder Tauchen nachgeht, sollte unbedingt die Versicherung darüber informieren. Gerade bei den ausgeübten Sportarten sollte man hier nichts riskieren. Denn für Risikosportarten besteht in der privaten Unfallversicherung keine Deckung. Ebenso verhält es sich, wenn man an Wettbewerben teilnimmt (z.B. Motorsport, Skifahren, Fußball). Was die Sache nicht gerade einfacher macht, ist, dass fast jedes Versicherungsunternehmen den Begriff „Risikosportart“ anders interpretiert. 

Am besten, Sie sprechen mit uns über Ihre sportlichen Aktivitäten. Wir checken Ihre Polizze und nehmen eventuell notwendige Anpassungen vor bzw. prüfen eine Umdeckung. Wichtig: Hat man dem Versicherer eine Risikosportart verschwiegen, zahlt dieser im Ernstfall nicht! Schummeln ist hier also absolut tabu!

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Friesenecker

Sandra Friesenecker
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T: 07582 52155-128
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UVK Privatkundenberater
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