Wespenstich beim Wandern: Wenn plötzlich schnelle Hilfe nötig ist
Ein Wespenstich, eine schwere allergische Reaktion und plötzlich ist der Rettungshubschrauber da. Doch wer übernimmt die Kosten – Krankenkasse oder private Unfallversicherung? Gerade bei einem Notfall am Berg kann die Antwort komplizierter sein als gedacht.
Ein schöner Sommertag, eine Wanderung mit Freunden – und dann ein Wespenstich. Wenige Minuten später wird die Luft knapp, der Kreislauf macht Probleme und schnelle medizinische Hilfe ist notwendig. Wird in einer solchen Situation der Rettungshubschrauber alarmiert, kann neben der Sorge um die Gesundheit auch die Frage nach den Kosten auftauchen.
Denn medizinische Behandlung, Rettungstransport und Bergung sind versicherungsrechtlich nicht dasselbe.
Wespenstich: Wann gilt er als Unfall?
Was zunächst überraschend klingt: Ein Wespenstich kann in der privaten Unfallversicherung grundsätzlich als Unfallereignis gelten. Der Oberste Gerichtshof hat festgehalten, dass auch Stiche von Insekten den Unfallbegriff erfüllen können.
Das bedeutet allerdings nicht automatisch, dass jede gesundheitliche Folge eines Wespenstichs vollständig von der privaten Unfallversicherung gedeckt ist. Eine bestehende Allergie kann je nach Versicherungsbedingungen als mitwirkendes Gebrechen berücksichtigt werden und die Versicherungsleistung beeinflussen.
Entscheidend sind daher immer der konkrete Versicherungsvertrag, die vereinbarten Leistungen und die jeweiligen Bedingungen.
Hubschrauber am Berg: Was zahlt die Krankenkasse?
Bei einem medizinischen Notfall übernimmt die gesetzliche Krankenversicherung grundsätzlich die notwendige medizinische Versorgung. Bei einem Hubschraubereinsatz am Berg gibt es allerdings eine wichtige Besonderheit.
Bergungskosten und die Kosten für die Beförderung bis ins Tal werden bei Unfällen im Rahmen von Sport und Touristik von der gesetzlichen Krankenversicherung grundsätzlich nicht ersetzt. Das kann beispielsweise bei Wander-, Ski- oder anderen Freizeitunfällen im alpinen Gelände relevant werden.
Ein medizinischer Notfall bedeutet daher nicht automatisch, dass sämtliche Kosten eines Hubschraubereinsatzes von der Krankenkasse übernommen werden. Gerade die Abgrenzung zwischen medizinischem Rettungstransport und Bergung kann entscheidend sein.
Private Unfallversicherung: Bergungskosten prüfen
Wer regelmäßig wandert, Bergtouren unternimmt oder anderen Freizeitaktivitäten nachgeht, sollte deshalb auch die private Absicherung prüfen.
Private Unfallversicherungen können – abhängig vom gewählten Versicherungsschutz – Such-, Bergungs- und Rettungskosten übernehmen. Wichtig ist dabei nicht nur, ob diese Leistungen versichert sind, sondern auch, bis zu welcher Höhe.
Auch Mitgliedschaften bei Autofahrerclubs, Alpenverein oder Naturfreunden sowie manche Kreditkarten können Leistungen für Bergungs- und Rettungskosten enthalten. Solche Zusatzdeckungen sind durchaus wertvoll, die Versicherungssummen und der Leistungsumfang sind jedoch häufig begrenzt. Sie sollten daher nicht automatisch mit einer umfassenden privaten Unfallversicherung gleichgesetzt werden.
Unser Tipp
Prüfen Sie, ob Such-, Bergungs- und Rettungskosten in Ihrer bestehenden Absicherung enthalten sind und welche Höchstbeträge dafür gelten. Berücksichtigen Sie dabei auch Leistungen aus Mitgliedschaften, Schutzbriefen oder Kreditkarten – und verlassen Sie sich nicht allein darauf, dass „irgendwo eine Unfallversicherung dabei ist“. Entscheidend ist, ob die vereinbarten Leistungen und Versicherungssummen im Ernstfall tatsächlich ausreichen.
Sie möchten wissen, wie Sie bei Freizeitunfällen abgesichert sind? Wir prüfen Ihre bestehenden Polizzen gerne gemeinsam mit Ihnen und zeigen Ihnen, wo möglicherweise noch Deckungslücken bestehen.
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