Kinder richtig absichern mit Unfallversicherung Risikovorsorge
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Wie Sie Ihre Kinder richtig absichern können

Grundsätzlich sind Kinder von Geburt an gesetzlich bei den Eltern mitversichert, sofern diese krankenversichert sind. Doch ein Unfall, Berufsunfähigkeit eines Elternteils oder ein verursachter Schaden können schnell zur massiven finanziellen Belastung für die Familie werden.

Unfallversicherung

Wichtig zu wissen ist, dass Kinder der gesetzlichen Unfallversicherung erst ab Eintritt in das letzte, verpflichtende Kindergartenjahr unterliegen. Daher ist anzuraten, dass die Eltern eine private Unfallversicherung abschließen. Das rechnet sich auch später. Denn bei der gesetzlichen Unfallversicherung sind nur Unfälle gedeckt, die auf dem Weg in den Kindergarten oder die Schule passieren. Schäden aus Freizeitunfällen werden jedoch nur durch eine private Unfallversicherung vollständig gedeckt.

Haftpflichtversicherung

UVK Risikovorsorge für die Familie ist vor allem für Kinder wichtig
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Wie schnell beim Spielen etwas kaputtgeht, haben alle Eltern schon erlebt. Sei es nun die Vase bei der Oma oder der Kratzer im Auto des Nachbarn. Dann ist es wichtig, eine gute Haftpflichtversicherung (Teil der Haushaltsversicherung) mit ausreichender Versicherungssumme zu haben, die berechtigte Forderungen Dritter erfüllt oder unberechtigte abwehrt.

Risikovorsorge für die Familie

Durch Krankheit, Tod oder Berufsunfähigkeit der Eltern können junge Familien schnell in den finanziellen Ruin schlittern.  Daher sollten Sie sich unbedingt von Versicherungsexperten beraten lassen, wie Sie Ihre Familie absichern können. Produkte wie eine Berufsunfähigkeitsversicherung oder eine Lebensversicherung können finanzielle Folgen vieler Schicksalsschläge abfedern und so Einschnitte in die Lebensplanung Ihrer Kinder verhindern. Auch eine private Krankenversicherung bringt Vorteile für Ihre Familie.

Versicherungstipp Sandra Friesenecker UVK Kundenberaterin Unfallversicherung

Achtung Altersgrenzen!

Wie lange Kinder bei den Eltern mitversichert werden können, ist je nach Versicherung unterschiedlich geregelt. Daher sollten Sie alle wichtigen Änderungen im Leben Ihres Kindes mit uns besprechen (Beginn einer Lehre, Volljährigkeit, Präsenzdienst oder Zivildienst, Eintritt ins Berufsleben, Studium, Auszug), damit der Versicherungsschutz nicht unbemerkt erlischt.

Ich berate Sie gerne und freue mich auf Ihre Kontaktaufnahme!

Sandra Friesenecker
UVK Kundenberaterin

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