D&O Versicherung Directors & Officers Versicherung UVK Führungskräfte Aufsichtsräte Vorstände
Foto: AdobeStock/BillionPhotos.com

Führungskräfte leben gefährlich

Für Führungskräfte in KMUs steigt das Risiko für unternehmerische Entscheidungen persönlich haftbar gemacht zu werden. Geschäftsführer, Vorstände und Aufsichtsräte haften für Pflichtverletzungen bei Ausübung ihrer beruflichen Tätigkeiten sowohl gegenüber dem Unternehmen als auch gegenüber außenstehenden Dritten – und zwar uneingeschränkt mit ihrem Privatvermögen. 

vielfältige Sorgfaltsverletzungen

Die Bandbreite an möglichen Verletzungen der unternehmerischen Sorgfalt ist groß. Sie reicht von der mangelnden Prüfung der Liquidität von Geschäftspartnern, Fristenversäumnissen, der Nichtbefolgung behördlicher Auflagen, Abgaben- und Steuervergehen, der Missachtung von Arbeitszeitvorschriften bis hin zur Verschleppung des Konkursantrags. Gleichzeitig hat sich die Anspruchsmentalität in den Unternehmen verändert. Bei Vermögensschäden zögern Anteilseigner und vor allem Insolvenzverwalter nicht lange. Sie wollen, dass die Verantwortlichen den Schaden ersetzen. Aufsichtsräte sind grundsätzlich verpflichtet, Schadensersatzansprüche zu verfolgen.

Es kann auch Kleine treffen

Wer glaubt, Haftungsrisiken betreffen nur die Führungskräfte großer Unternehmen, der irrt.
Die Gesetzesflut trifft in vielen Fällen auch die Geschäftsführer von kleinen und mittleren Unternehmen. Ein Beispiel unter vielen: Die neue Datenschutzrichtlinie, die Mitte 2018 in Kraft trat. Die EU-Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) hat zu einer massiven Verschärfung der Datenschutzregulierung in Europa geführt, die Bußgelder für Verstöße können in die Millionen gehen.

D&O Versicherung: wichtiger denn je

Professioneller Versicherungsschutz ist daher wichtiger denn je. Eine Directors & Officers (D&O) Versicherung schützt Führungskräfte bei nicht vorsätzlichen Verstößen gegen die unternehmerische Sorgfaltspflicht. Sie deckt beispielsweise die Kosten eines spezialisierten Anwalts bei der Abwehr der oft sehr kostspieligen Schadenersatzansprüche. Werden gerechtfertigte Haftungsansprüche festgestellt, bietet die Versicherungsgesellschaft gemäß Vertragsbestimmungen Schadensersatz.

PERSÖNLICHE ABSICHERUNG

Zum besseren Schutz gegen Ansprüche des eigenen Unternehmens kann es für Führungskräfte sinnvoll sein, einen persönlichen Schutz abzuschließen – auch als Ergänzung zu einer bestehenden Polizze des Unternehmens.

Haben Sie Fragen zu Ihrer persönlichen Absicherung? Dann kontaktieren Sie uns. Wir beraten Sie unabhängig und professionell!

Monica Babatie
Serviceteam Individualkunden

07582 52155-145 | m.babatie@uvk.at

kontaktieren sie uns!

Das UVK Expertenteam steht Ihnen jederzeit gerne für Rückfragen zur Verfügung. Wir freuen uns auf Ihre Kontaktaufnahme!

Terminvereinbarung

Für eine Terminvereinbarung rufen Sie uns einfach unter 07582 52155-0 an oder füllen Sie das nachfolgende Formular aus. Wir setzen uns so schnell wie möglich mit Ihnen in Verbindung!

Beitrag teilen: