Schadenmeldung Sachschaden sofort melden Versicherung KFZ-Versicherung
Bild: AdobeStock/bilanol

Riskieren Sie keine Probleme wegen Fahrerflucht!

Wussten Sie, dass schon ein kleiner Sachschaden mit einer Anzeige wegen Fahrerflucht enden kann?

Ein Beispiel aus der Praxis
Bei der Heimfahrt von der Arbeit kommt der Lenker eines Pkw von der Straße ab, streift einen Fernmelde-Verteilerkasten und beschädigt den Zaun eines Wochenendhauses. Der Lenker fährt heim, die angerichteten Schäden will er tags darauf melden. Sein Pech: Ein Nachbar hat den Ausritt gesehen, das Kennzeichen notiert und die Polizei verständigt. Die unangenehme Folge für den Unfalllenker: Eine Anzeige wegen Fahrerflucht und der Vorwurf, dass Alkohol im Spiel gewesen sein könnte.

sachschäden sofort melden!

Selbst verursachte Sachschäden sollten am besten sofort bei der nächsten Polizeidienststelle gemeldet werden, sofern der Geschädigte nicht direkt erreicht werden kann. Dies gilt auch bei Parkschäden. 

Ein Zettel mit Namen, Adresse und Telefonnummer hinter der Windschutzscheibe genügt nicht! Kann kein direkter Kontakt mit dem geschädigten Autobesitzer hergestellt werden, muss die Polizei verständigt werden!

schadensmeldung und versicherungsschutz

Auch der Versicherungsschutz steht und fällt mit der raschen Schadensmeldung. In vielen Fällen – beispielsweise nach Wildunfällen, bei Parkschäden oder nach einem Vandalenakt am eigenen Fahrzeug – verlangt auch die Kaskoversicherung nach einer polizeilichen Bestätigung. Wenn Sie sich nicht sicher sind, ob der Schaden meldepflichtig ist, fragen Sie am besten die Experten der UVK. Wir stehen jederzeit gerne für Auskünfte zur Verfügung.

Unfälle mit Beteiligung eines Zweiten

Bei Unfällen mit Beteiligung eines Zweiten raten wir dringend dazu, den europäischen Unfallbericht auszufüllen. Ein von beiden Unfallparteien ausgefülltes Formular  ist die Grundlage für eine schnelle und problemlose Abwicklung des Schadens. Gut zu wissen: Mit dem Ausfüllen des europäischen Unfallberichtes gibt keiner der Unfallbeteiligten ein Schuldanerkenntnis ab, es dient lediglich der Darstellung des Unfallhergangs. Das entsprechende Formular sollte immer im Auto griffbereit sein. 

Bittendorfer Katharina Tipp UVK

fotodokumentation

Generell sollten alle Schäden möglichst lückenlos mit Fotos dokumentiert werden und an uns zur Schadenabwicklung übermittelt werden. 

UVK Kunden können mit unserem Kundenportal und der dazugehörenden App fürs Handy die Schadenmeldung inklusive Übersendung der Unfallfotos gleich an Ort und Stelle erledigen.

Gerne stehe ich Ihnen für Fragen rund um das Thema Schadensmeldung zur Verfügung.

Katharina Bittendorfer
UVK Schadenexpertin
07582 52155-144 | k.bittendorfer@uvk.at

kontaktieren sie uns!

Das UVK Expertenteam steht Ihnen jederzeit gerne für Rückfragen zur Verfügung. Wir freuen uns auf Ihre Kontaktaufnahme!

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