Gut versichert durch den Winter mit UVK
Bild: AdobeStock/esthermm

So kommen Sie sicher durch den Winter

Schifahren, Rodeln, Tourengehen oder eine Schneeschuhwanderung – viele Menschen freuen sich schon darauf, ihre Freizeit im Schnee zu verbringen. Auf zwei Dinge sollten Sie immer besonderen Wert legen: Gute Ausrüstung und den richtigen Versicherungsschutz für Sie und Ihre Familie.

diese versicherungen sollten sie haben

Was viele nicht wissen: Nach einem Freizeitunfall kommt die gesetzliche Versicherung nur für die medizinische Versorgung auf. Denn Unfallschäden, die in der Freizeit, im Haushalt oder beim Sport passieren, werden von der gesetzlichen Sozialversicherung nicht gedeckt, obwohl hier bis zu drei Viertel aller Unfälle zu verzeichnen sind.

private Unfallversicherung

Umso wichtiger ist eine private Unfallversicherung. Sie deckt im Falle bleibender Invalidität die finanziellen Folgen durch eine einmalige Kapitalleistung bzw. eine monatliche Rente. Auch die Bergungskosten, wie etwa ein Spitalstransport mit dem Hubschrauber, sind in der Regel in einer privaten Unfallversicherung abgedeckt.

PrivatHaftpflichtversicherung

Tragen Sie selbst die Schuld an einem Unfall, bei der eine andere Person geschädigt wird, kommt Ihre Privathaftpflichtversicherung  fast immer Teil Ihrer Haushaltsversicherung   für den Schaden des Unfallgegners auf. Sie wehrt auch unberechtigte Forderungen ab, wenn Sie zu Unrecht bezichtigt werden, Schuld an einem Unfall zu tragen.

Rechtsschutzversicherung

Umgekehrt – sollten Sie selbst geschädigt werden – hilft Ihnen eine private Rechtsschutzversicherung, Ihre Ansprüche durchzusetzen, wenn der Unfallgegner die Schuld nicht eingesteht bzw. Schmerzensgeldforderungen nicht beglichen werden. Die Kosten des gesamten Rechtsstreits werden dann von Ihrer Rechtsschutzversicherung getragen.

Versicherungstipp von UVK Kundenberater Klaus Franke Haushaltsversicherung Einbruch

versicherungsschutz der kinder prüfen

Wichtig für ein unbeschwertes Wintervergnügen ist, ob der Versicherungsschutz Ihrer Kinder aufrecht ist. Die Mitversicherung ist an Bedingungen geknüpft (z.B. Alter, Berufstätigkeit) und ist von Versicherung zu Versicherung unterschiedlich geregelt.

Rufen Sie mich einfach an, wenn Sie Fragen zum Versicherungsschutz Ihrer Familie haben  ich berate Sie gerne!

Klaus Franke
UVK-Kundenberater | Versicherungsmakler
07582 52155-121| k.franke@uvk.at

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