Covid 19 Schutzmaßnahmen Maskenpflicht 3GUVK
Bild: Adobe Stock/zaie

Wir sind auch im Lockdown für Sie da!

Die UVK Geschäftsstelle darf während des aktuellen Lockdowns geöffnet bleiben. Allerdings dürfen wir derzeit nur Kundinnen und Kunden beraten, die geimpft oder in den letzten 180 Tagen genesen sind (2G). Wir sind verpflichtet, dies stichprobenartig zu kontrollieren und ersuchen dafür um Ihr Verständnis!
 
Kundinnen und Kunden, die keinen 2G-Nachweis erbringen können, stehen wir gerne via folgender Kommunikationskanäle zur Verfügung:
  • Telefon
  • E-Mail
  • Videokonferenz
  • Live Chat im Kundenportal
Zulassungsstelle von 2G-Regel ausgenommen

Die Zulassungsstelle ist von der 2G-Regel ausgenommen.  Um unnötige Wartezeiten zu vermeiden,  melden Sie sich bitte im Vorfeld bei uns, damit wir alles für Sie vorbereiten können.

Generelle FFP2-Maskenpflicht
Bei Ihrem Besuch in unserer Geschäftsstelle gilt die FFP2-Maskenpflicht!

Wir freuen uns auf Ihren Besuch! Bleiben Sie gesund!


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