Bild: © AdobeStock/Denis Rozhnovsky

DROHNEN & VERSICHERUNG

Endlich haben Sie sich den Wunsch nach einer Drohne erfüllt. Beachten Sie jedoch: Die Drohne ist kein Spielzeug! Bevor Sie mit dem Luftfahrzeug abheben dürfen, sind in Österreich ein paar Schritte Pflicht:

  1. Als Betreiber registrieren (ab 250 g bzw. auch darunter, wenn Kamera/Sensor vorhanden)
  2. Kurze Online-Schulung absolvieren (Umfang variiert je nach Gewicht der Drohne)
  3. Luftfahrt-Haftpflichtversicherung abschließen (Achtung: gesetzliche Mindestdeckung!)

Die gerätespezifische Polizze mit Modell und Seriennummer ist beim Betrieb mitzuführen.

Kontaktieren Sie uns!

Das Expertenteam von UVK steht Ihnen gerne für Rückfragen zur Verfügung. Wir freuen uns auf Ihre Kontaktaufnahme!

Friesenecker

Sandra Friesenecker
UVK Privatkundenberaterin
T: 07582 52155-128
E: s.friesenecker@uvk.at

Josip Lukic
UVK Privatkundenberater
T: 07582 52155-151
E: j.lukic@uvk.at

Michaela Reichenpfader
UVK Privatkundenberaterin
T: 07582 52155-139
E: m.reichenpfader@uvk.at

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