Gut zu wissen: Grobe Fahrlässigkeit
Versicherungswissen zur Verfügung gestellt von UVK.
Grobe Fahrlässigkeit beschreibt ein Verhalten, bei dem grundlegende Sorgfaltspflichten verletzt werden und dadurch vermeidbare Schäden entstehen. Sie liegt vor, wenn eine Gefahr klar erkennbar war, jedoch ignoriert wurde.
Typische Beispiele sind das unbeaufsichtigte Brennenlassen einer Kerze, ein bei Abwesenheit offengelassenes Fenster oder ein Schlüssel, der von außen in der Tür steckt. In solchen Fällen kann die Versicherung im Schadenfall ihre Leistung kürzen oder den Schadenersatz vollständig verweigern, da Versicherungen erwarten, dass ihre Kunden eine grundlegende Vorsicht walten lassen.
Allerdings bieten inzwischen die meisten Versicherungsunternehmen Klauseln an, die Schäden durch grobe Fahrlässigkeit abdecken. Wer diese Option in seiner Polizze hat, erhält in der Regel auch dann eine Leistung, wenn der Schaden durch grobe Unachtsamkeit entstanden ist. Die genaue Höhe der Leistung und etwaige Einschränkungen hängen vom jeweiligen Versicherungsvertrag ab. Versicherungsnehmer sollten daher ihre Vertragsbedingungen gut kennen und abwägen, ob eine Absicherung gegen grobe Fahrlässigkeit sinnvoll ist. Sie kann vor allem in Situationen, in denen unabsichtlich etwas übersehen wird, zusätzlichen Schutz bieten und finanzielle Belastungen verhindern.

V.l.n.r.: Sandra Friesenecker, Michaela Reichenpfader, Elke Winkler
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