Gut zu wissen: Anzeigepflicht
Versicherungswissen zur Verfügung gestellt von UVK.
Laut § 16 des Versicherungsvertragsgesetzes ist der Versicherungsnehmer beim Abschluss einer neuen Versicherung verpflichtet, alle ihm bekannten Gefahrumstände anzugeben. Beantworten Sie also alle Fragen im Zuge der Risikoanalyse wahrheitsgemäß und vollständig.
Beim Abschluss einer Unfallversicherung zum Beispiel ist die Angabe von ausgeübten Sportarten eine essenzielle Information. Wenn Sie eine private Krankenversicherung abschließen wollen, müssen alle Vorerkrankungen angegeben werden. Dabei sollte auch auf vermeintliche Kleinigkeiten nicht vergessen werden.
Auf gar keinen Fall sollten Sie bei der Beantwortung der Fragen schummeln, denn fliegt Ihr Schwindel auf, kann das schwerwiegende Folgen haben. So kann der Versicherer einerseits innerhalb eines Monats vom Vertrag zurücktreten, andererseits wäre im Schadenfall mit deutlichen Leistungskürzungen oder gar kompletter Leistungsfreiheit zu rechnen.
Übrigens müssen gewisse Änderungen, die den Versicherungsvertrag beeinflussen können, auch während der Laufzeit gemeldet werden. Beispiele sind Wohnsitzänderung oder die Nutzung des Eigenheims nur noch als Zweitwohnsitz. Unterlässt man diese Meldungen, kann es im Schadenfall zu finanziellen Einbußen kommen.

V.l.n.r.: Sandra Friesenecker, Michaela Reichenpfader, Elke Winkler
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