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Don't Punsch and Drive!

Heiße Getränke wie Punsch, Glühwein und Jagatee sind in der kalten Jahreszeit beliebte Wärmespender und sind von Weihnachtsmärkten oder Faschingszügen nicht wegzudenken. Der süße Geschmack der Getränke täuscht oft über den teils hohen Alkoholgehalt hinweg. Nur allzu schnell übersieht man dann die Grenze des Verträglichen. 

Fahren unter Alkoholeinfluss ist nicht nur gefährlich für Sie und andere – es kann auch richtig ins Geld gehen. Denn Sie riskieren nicht nur eine Geldstrafe bei der Polizei. Im Falle eines Unfalls ist auch der Versicherungsschutz dahin. Ab 0,8 Promille im Blut kann die Haftpflichtversicherung zumindest 11.000 Euro auf dem Regressweg zurückverlangen. Kommen eine oder mehrere weitere Obliegenheitsverletzungen dazu (z.B. Sommerreifen bei Eis oder Schnee), kann die Haftpflichtversicherung sogar bis zum Höchstbetrag von 22.000 Euro regressieren. Bei der Kaskoversicherung bleibt man übrigens in der Regel bereits ab 0,5 Promille auf dem gesamten Schaden sitzen. 

UVK Kundenberaterin Bianca Hager Expertin Kfz-Versicherung

Öffis oder taxi nutzen!

Am besten steigen Sie einfach auf Taxi oder Öffis um – so können Sie das gesellige Beisammensein und die wärmenden Getränke sorgenfrei genießen.

Bianca Hager
Expertin Kfz-Versicherung

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