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Schneeschaufeln für Eigentümer Pflicht
Bild: AdobeStock/Michaela Begsteiger

Schneeschaufeln für Eigentümer Pflicht!

Als Gebäude- bzw. Liegenschaftseigentümer sind Sie verpflichtet, dafür zu sorgen, dass Gehsteige und Gehwege, die an der Grundstücksgrenze liegen, zwischen 6 und 22 Uhr geräumt und gegebenenfalls gestreut sind.

Falls trotzdem einmal etwas passiert und jemand zu Schaden kommt, deckt das in der Regel Ihre Haus- und Grundhaftpflichtversicherung (meist integriert in die Gebäudeversicherung).

Versicherungstipp Elke Winkler Kontakt UVK Kundenberaterin Rohbauversicherung

Wir beraten Sie gerne hinsichtlich weiterer möglicher Zusatzeinschlüsse im Rahmen Ihrer Haus- und Grundhaftpflichtversicherung.

Sprechen Sie mit uns!

 

Elke Winkler
UVK Kundenberaterin
07582 52155-118 | e.winkler@uvk.at

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Das UVK Expertenteam steht Ihnen jederzeit gerne für Rückfragen zur Verfügung. Wir freuen uns auf Ihre Kontaktaufnahme!

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