Schneeschaufeln für Eigentümer Pflicht!
Als Gebäude- bzw. Liegenschaftseigentümer sind Sie verpflichtet, dafür zu sorgen, dass Gehsteige und Gehwege, die an der Grundstücksgrenze liegen, zwischen 6 und 22 Uhr geräumt und gegebenenfalls gestreut sind.
Falls trotzdem einmal etwas passiert und jemand zu Schaden kommt, deckt das in der Regel Ihre Haus- und Grundhaftpflichtversicherung (meist integriert in die Gebäudeversicherung).

Wir beraten Sie gerne hinsichtlich weiterer möglicher Zusatzeinschlüsse im Rahmen Ihrer Haus- und Grundhaftpflichtversicherung.
Sprechen Sie mit uns!
Elke Winkler
UVK Kundenberaterin
07582 52155-118 | e.winkler@uvk.at
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