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Schneeschaufeln für Eigentümer Pflicht!

Auch wenn die Winter immer milder werden – hin und wieder zeigt uns Frau Holle, dass immer noch mit ihr zu rechnen ist. Während sich dann auf den Straßen, Gehwegen und Dächern der Schnee türmt, kollabiert oftmals der Verkehr und in den Gipszimmern der Ambulanzen herrscht Hochbetrieb. Bei solch winterlichen Verhältnissen haben Haus- und Grundstückseigentümer gewisse Pflichten, um Sach- oder Personenschäden abzuwenden.

Als Gebäude- bzw. Liegenschaftseigentümer sind Sie verpflichtet, dafür zu sorgen, dass Gehsteige und Gehwege, die an der Grundstücksgrenze liegen, zwischen 6 und 22 Uhr geräumt und gegebenenfalls gestreut sind. Bei Verletzung dieser Räum- und Streupflicht haften Sie, wenn ein Dritter zu Schaden kommt.

Falls trotzdem einmal etwas passiert und jemand zu Schaden kommt, deckt das in der Regel Ihre Haus- und Grundhaftpflichtversicherung (meist integriert in die Gebäudeversicherung).

Unser Tipp

Am besten werfen wir gemeinsam wieder einmal einen Blick auf Ihre Gebäudeversicherung, um sicherzugehen, dass alle Risiken entsprechend versichert sind und die Versicherungssumme ausreichend hoch angesetzt ist.

Wir beraten Sie gerne – kontaktieren Sie uns.

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Das Expertenteam von UVK steht Ihnen gerne für Rückfragen zur Verfügung. Wir freuen uns auf Ihre Kontaktaufnahme!

Friesenecker

Sandra Friesenecker
UVK Privatkundenberaterin
T: 07582 52155-128
E: s.friesenecker@uvk.at

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UVK Privatkundenberater
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Michaela Reichenpfader
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