Wenn nach einem Autounfall die Versicherung "aussteigt"
Man wünscht es niemandem, aber leider ist kein Autofahrer davor gefeit, in einen Unfall verwickelt zu werden. Doch wer zahlt eigentlich wenn’s gekracht hat? Die gute Nachricht lautet: Die gesetzlich vorgeschriebene Kfz-Haftpflichtversicherung des Unfallverursachers ersetzt (gerechtfertigte) Schäden des Unfallgegners bzw. wehrt ungerechtfertigte Forderungen ab. Den Schaden am eigenen Auto deckt im Fall von Eigenverschulden nur eine Vollkaskoversicherung, bei einem Wildunfall auch die Teilkaskoversicherung.
ACHTUNG: Obliegenheitsverletzungen können teuer zu stehen kommen

Allerdings steht auch der Versicherungskunde in der Pflicht. Bei bestimmten Obliegenheitsverletzungen des Kunden hat die Haftpflichtversicherung die Möglichkeit, geleistete Zahlungen bis zu 22.000 Euro auf dem Regressweg zurückzuverlangen! Regressgrund Nummer 1 ist Alkohol am Steuer. Ab 0,8 Promille kann es für den Versicherten richtig ins Geld gehen. Ebenso verhält es sich, wenn der Unfalllenker ohne Führerschein unterwegs ist, bei abgefahrenen Reifen, Sommerreifen bei winterlichen Fahrbedingungen, getunten Motoren oder wenn das Fahrzeug nicht widmungsgemäß verwendet wurde. Bei der Kaskoversicherung bleibt man übrigens in der Regel schon ab einem Alkoholisierungsgrad von 0,5 Promille auf dem gesamten Schaden sitzen. Auch wer die Prämie für die Haftpflichtversicherung nicht pünktlich bezahlt, kann im Schadenfall komplett durch die Finger schauen. Denn in diesem Fall hat der Versicherer sogar das Recht, den gesamten verursachten Schaden zurückzufordern! Nicht selten enden solche Zahlungsverzüge im finanziellen Ruin.
Wichtig ist auf jeden Fall eine unverzügliche Schadenmeldung bei der Versicherung! Ein von beiden Unfallparteien ausgefüllter europäischer Unfallbericht ist die Grundlage für eine schnelle und problemlose Abwicklung des Schadens.
Gut zu wissen
Mit dem Ausfüllen des europäischen Unfallberichtes gibt keiner der Unfallbeteiligten ein Schuldanerkenntnis ab, es dient lediglich der Darstellung des genauen Unfallhergangs. Das entsprechende Formular sollte immer im Auto griffbereit sein.
Weiters sollten Sie die entstandenen Schäden möglichst lückenlos mit Fotos dokumentieren. Dafür steht Ihnen bei UVK übrigens unsere praktische App fürs Handy zur Verfügung! Die Schadenmeldung inklusive Übersendung der Unfallfotos kann mit der App gleich an Ort und Stelle erledigt werden.
Kontaktieren Sie uns!
Das Expertenteam von UVK steht Ihnen gerne für Rückfragen zur Verfügung. Wir freuen uns auf Ihre Kontaktaufnahme!

Sandra Friesenecker
UVK Privatkundenberaterin
T: 07582 52155-128
E: s.friesenecker@uvk.at

Josip Lukic
UVK Privatkundenberater
T: 07582 52155-151
E: j.lukic@uvk.at

Michaela Reichenpfader
UVK Privatkundenberaterin
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