Zimmerbrand
Bild: AdobeStock/eyetronic

Advent, Advent ... der Christbaum brennt

Die Wochen rund um Advent und Weihnachten sind Hochrisikozeit für Zimmerbrände. Aber nicht alles, was auf den ersten Blick wie ein Brandschaden aussieht, ist automatisch durch die Versicherung gedeckt. Auch das Thema grobe Fahrlässigkeit spielt im Umgang mit offenem Feuer eine große Rolle. Hier erhalten Sie wertvolle Informationen wie Sie bei der Versicherungsdeckung auf Nummer Sicher gehen und gleichzeitig das Brandrisiko reduzieren können.

Jedes Jahr ereignen sich allein rund um Weihnachten mehr als 500 Haus- und Wohnungsbrände. Trockene Christbäume, Adventkränze und Gestecke sind dabei die Brandursache Nummer eins. Schnell kann der besinnliche Adventabend zum Alptraum werden, wenn ein Zimmerbrand ausbricht und größere Schäden entstehen. 

Wer denkt, dass in diesen Fällen die Versicherung automatisch für den Schaden aufkommt, der irrt. Brandschäden sind in üblichen Haushalts- bzw. Eigenheimversicherungen zwar grundsätzlich gedeckt – nicht aber wenn grobe Fahrlässigkeit im Spiel war. Das wäre etwa der Fall, wenn Kerzen unbeaufsichtigt gelassen wurden. Dasselbe gilt übrigens, wenn man Fett am Herd stehen hat und den Raum verlässt.

Von einem Brand (auch: Schadenfeuer) spricht man bei den Versicherern dann, wenn sich ein Feuer mit schädigender Wirkung aus eigener Kraft ausbreiten kann. Ein Sengschaden (ohne offenes Feuer) gilt demnach nicht als Brandschaden und ist daher grundsätzlich nicht versichert! Sehr wohl versichert ist hingegeben die verrußte Küche, nachdem Fett auf dem Herd zu brennen begonnen hat – allerdings nur wenn keine grobe Fahrlässigkeit im Spiel war.

Tipps für eine sichere Adventzeit

  • Kerzen niemals unbeaufsichtigt brennen lassen
  • Kerzen immer in einem Abstand von mindestens einem halben Meter zu Vorhängen oder anderen brennbaren Materialien platzieren
  • Lassen Sie Kinder und Haustiere nie unbeaufsichtigt mit brennenden Kerzen
  • Achten Sie beim Kauf des Christbaums darauf, dass er noch keine Nadeln verliert
  • Wählen Sie einen passenden Standplatz und verwenden Sie eine feuerfeste Unterlage
  • Achten Sie darauf, dass Kerzen nicht mit der Dekoration in Berührung kommen – das gilt auch für Sternspritzer
Versicherungstipp von UVK Kundenberater Klaus Franke Haushaltsversicherung Einbruch

Lassen Sie in der Weihnachtszeit besondere Vorsicht walten, damit Sie keine bösen Überraschungen erleben. Gerne überprüfen wir zudem Ihre bestehenden Verträge auf eventuelle Unterversicherung.

Rufen Sie mich einfach an, wenn Sie Fragen zu Ihrem Versicherungsschutz haben – ich berate Sie gerne!

Klaus Franke
UVK-Kundenberater

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