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So sind Sie mit dem trendigen E-Scooter sicher unterwegs

E-Scooter erfreuen sich steigender Beliebtheit – und das nicht nur im urbanen Bereich. Die Unfallzahlen explodieren, die Unsicherheit im Umgang mit den Scootern ist groß: Was darf man wirklich, wer haftet, welche Versicherung zahlt welchen Schaden?

Ein Daumendruck, der Motor surrt, wenige Minuten später sind Sie mit dem Leih-E-Scooter von der Weihnachtsfeier zu Hause. Genau das ist es, was die Roller so populär gemacht hat: spontan, leise, unkompliziert. Doch die Realität auf der Straße ist weniger romantisch. Unfälle nehmen rasant zu, oft wegen zu hohem Tempo, Unachtsamkeit, Leichtsinnigkeit – oder weil Regeln missachtet werden. Ein Fall, der viele bewegt hat, passierte im August 2025 in Schlierbach (OÖ). Zwei Jugendliche auf einem E-Scooter, ein Auto, eine Kollision – ein Mädchen starb, ihre Freundin kämpft noch heute mit ihren schweren Verletzungen. Solche Nachrichten sind Mahnung und Auftrag zugleich: E-Scooter sind keine Spielerei. Sie sind Fahrzeuge, die Konzentration, Schutz und klare Regeln brauchen.

Gesetzlicher Rahmen

Was heißt das für Ihren Alltag? Zuallererst: Ein E-Scooter hat auf dem Gehsteig nichts verloren! Sie fahren also auf dem Radweg oder auf der Straße. Die Mitnahme einer zweiten Person am Scooter ist ausdrücklich verboten. Ebenso tabu: Telefonieren ohne Freisprecheinrichtung. Für Kinder bis 12 Jahre gilt Helmpflicht, allen anderen ist der Helm dringend empfohlen, weil Kopfverletzungen bei Stürzen häufig sind. Alkohol? Zur eigenen Sicherheit lieber ganz nüchtern, sonst maximal 0,8 Promille. So viel zu den gesetzlichen Rahmenbedingungen.

DATEN & FAKTEN

Gesetzliche Einordnung
E-Scooter mit maximal 25 km/h Bauartgeschwindigkeit und 600 Watt Leistung gelten gesetzlich gesehen als Fahrrad.

Altersgrenzen:
Mindestalter 12 Jahre bzw. mit Radfahrausweis 10 Jahre, darunter nur mit einer Begleitperson.

Dos & Don’ts

  • Fahren auf dem Radweg oder der Fahrbahn, niemals auf dem Gehsteig bzw. Gehweg.
  • Nur solo fahren – die Mitnahme einer zweiten Person ist ausdrücklich verboten.
  • Helmpflicht für Kinder unter 12 Jahren.
  • Telefonieren nur mit Freisprecheinrichtung.
  • Alkoholgrenze von 0,8 Promille.

Versicherungsschutz

Nach wie vor wissen viele Menschen nicht, dass die Folgen von Freizeitunfällen nicht durch die gesetzliche Unfallversicherung gedeckt sind. Der OGH hat 2024 in einem konkreten Fall einen Unfall am Arbeitsweg nicht als Arbeitsunfall anerkannt, da Roller laut StVO nicht als reguläre Verkehrsmittel, sondern als Trendsportgeräte gelten. Somit gilt auch ein Wegunfall als Freizeitunfall ohne gesetzlichen Versicherungsschutz. Der Abschluss einer privaten Unfallversicherung ist daher auf jeden Fall ratsam, wenn Sie gerne durch die Gegend rollen. 

Sach- und Personenschäden, die Sie bei der Nutzung eines Rollers anderen zufügen, sind im Rahmen der Privathaftpflichtversicherung (Teil der Haushaltsversicherung) gedeckt. Achten Sie hier auf eine ausreichend hohe Versicherungssumme und prüfen Sie, ob es eventuell Ausschlüsse für E-Scooter gibt. Wenn etwas passiert – egal ob selbst verschuldet oder als Opfer – ist sehr oft ein Rechtsstreit die Folge. Um dieses Risiko abzusichern, empfiehlt sich eine Rechtsschutzversicherung, die sämtliche Rechtskosten übernimmt.

sCHÄDEN AM e-sCOOTER

Für Schäden am Gerät selbst – zum Beispiel nach einem Sturz – sowie für Diebstahl oder Vandalismus außerhalb der eigenen vier Wände braucht eine spezielle Versicherung. Diese Kaskoversicherung können Sie meist beim Kauf direkt mit abschließen – ähnlich wie bei Handy oder Computer. Für Sachschäden zu Hause wie zum Beispiel Einbruch, Diebstahl, Feuer, usw. ist die Haushaltsversicherung zuständig. Beachten Sie in diesem Zusammenhang jedoch Absperr- und Abstellklauseln, Sublimits und Selbstbehalte.

Akkubrand

Ein Punkt, der häufig übersehen wird, sind die Akkus. Lithium-Ionen-Zellen mögen keine Hitze, keine Feuchtigkeit und schon gar keine Billig-Ladegeräte. Kommt es zu Hause zum Akkubrand, ersetzt die Haushaltsversicherung bzw. die Eigenheimversicherung in der Regel den Feuerschaden am eigenen Inventar. Vorbeugung ist jedoch besser als jeder Schadenersatz. Beachten Sie daher folgende Tipps: Nur Original-Ladegeräte verwenden, Akku nie unbeaufsichtigt „über Nacht“ laden, Gerät trocken und kühl lagern.

Ein Blick in die Zukunft

Eine StVO-Novelle ist in Arbeit und wird für 2026 erwartet. Diskutiert werden unter anderem eine ausgeweitete Helmpflicht, technische Vorgaben wie Blinker/Klingel sowie eine strengere Alkoholgrenze. Bis dahin gilt: Bestehende Regeln beachten und gesunden Menschenverstand walten lassen!

V.l.n.r.: Sandra Friesenecker, Michaela Reichenpfader, Elke Winkler

Unser Tipp:

E-Scooter bringen Tempo in den Alltag – mit dem richtigen Versicherungsschutz wird aus dem Trend sichere Mobilität. 

Gerne überprüfen wir für Sie, ob Ihre Polizzen rollertauglich sind oder ob es einer Anpassung bedarf. 

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