Was Sie im Schadenfall beachten sollten und wie sie kühlen kopf bewahren.
Wenn etwas passiert, heißt es nicht nur Nerven bewahren. Was Sie beachten sollten, damit der Versicherungsschutz nicht wackelt.
Im Falle eines Schadens gibt es einige Pflichten, die der Versicherungsnehmer erfüllen muss, damit der Schaden gedeckt ist. Nachfolgend erfahren Sie Wissenswertes rund ums Thema.
polizeiliche meldepflicht
Folgende Schadenfälle müssen unverzüglich bei der Polizei angezeigt werden:
- Feuer und Brandschaden jeder Art (auch kleine Brände oder ein Brand am Kfz)
- Wenn ein Unbekannter Ihr
Fahrzeug oder Gebäude
beschädigt (Vandalismus) - Parkschaden am Kfz
- Fahrerflucht
- Wildschaden
- Einbruch/Diebstahl
- Beraubung
Rettungspflicht
Der Versicherungsnehmer ist verpflichtet, alle zumutbaren Maßnahmen zu ergreifen, um Schadenereignisse abzuwenden (Schadenverhinderung) oder so gering wie möglich zu halten (Schadenminderung). Ein Beispiel: Wenn Sie bemerken, dass es zu hageln beginnt, sind Sie verpflichtet, im Rahmen Ihrer Möglichkeiten alles zu unternehmen, um Ihr Auto in Sicherheit zu bringen. Mit anderen Worten: Handeln Sie so, als wären Sie nicht versichert. Kommen Sie dieser Verpflichtung nicht nach, kann es Probleme mit der Versicherung geben.
Wenn der Schaden bereits passiert ist, müssen Sie so schnell wie möglich alles tun, damit der Schaden nicht schlimmer wird. Auch dazu ein Beispiel: Wenn der Sturm Ihr Dach abgedeckt hat, müssen Sie dafür sorgen, dass es umgehend provisorisch abgedichtet wird, damit nicht noch mehr Schaden (z.B. durch Eindringen des Wassers) entsteht. Begeben Sie sich bei der Schadenminderung oder der Schadenverhinderung aber keinesfalls selbst in gefährliche Situationen!
RettungsKOSTEN
Die Kosten für die Schadenminderung („Rettungskosten“) werden von der Versicherung übernommen, auch wenn sie nicht erfolgreich waren. Sie müssen jedoch verhältnismäßig sein. Im Zweifelsfall unbedingt Rücksprache mit der Versicherung halten. Rettungskosten, die von der Versicherung veranlasst werden, sind immer gedeckt.

V.l.n.r.: Sandra Friesenecker, Michaela Reichenpfader, Elke Winkler
Unser Tipp:
Ein Schaden sollte sofort nach Eintritt gemeldet werden. Fertigen Sie aussagekräftige Fotos des Schadens an und machen Sie genaue Angaben zu den Umständen, unter denen der Schaden entstanden ist. Sobald der Schaden von der Versicherung anerkannt ist, können Sie den Schaden reparieren lassen. Fristen und Termine hinsichtlich Reparatur finden Sie in Ihrer Polizze. Fristen sind in der Versicherungswelt ein komplexes Thema. Fragen Sie uns – wir wissen Bescheid!
Sandra Friesenecker
T: 07582 52155-128
E: s.friesenecker@uvk.at
Michaela Reichenpfader
T: 07582 52155-139
E: m.reichenpfader@uvk.at
Elke Winkler
T: 07582 52155-118
E: e.winkler@uvk.at
iM SCHADENFALL
Hier finden Sie alle Infos für den Schadenfall, alle Möglichkeiten zur Schadenmeldung an UVK sowie die Kontaktdaten unseres Schadenteams.










