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Mit Gehaltsumwandlung Steuervorteile bei der Vorsorge nutzen
Bild: AdobeStock/BillionPhotos.com

Vorsorge: So profitieren Mitarbeiter und unternehmen

Gibt es so etwas: ein Vorteil für die Mitarbeiter ohne Kosten für das Unternehmen? Die Antwort lautet: „Ja!“ Mit der Gehaltsumwandlung im Rahmen der steuerfreien Vorsorge gem. §3 (1) Z15 lit. a EStG nutzen beide Seiten Steuervorteile. Eine echte Win-Win-Situation!

25 Euro pro Monat steuerfrei ansparen
So funktioniert die Gehaltsumwandlung

Bei der sogenannten Gehaltsumwandlung handelt es sich um eine Direktversicherung im Rahmen des § 3 Abs. 1 Z15 lit a EStG. Versicherungsnehmer ist dabei der Arbeitgeber, der eine Lebens- oder Rentenversicherung zugunsten der Mitarbeiter abschließt. Die Laufzeit wird meist mit dem gesetzlichen Pensionsalter des Mitarbeiters abgestimmt. Es können maximal 25 Euro pro Monat steuerfrei angespart werden. Nach Ablauf bzw. im Ablebensfall sind der Mitarbeiter oder dessen Erben bezugsberechtigt. Die Leistungsansprüche bleiben für den Dienstnehmer auch nach Beendigung des Dienstverhältnisses erhalten.

So profitieren Mitarbeiter und Unternehmen bei der Vorsorge

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So profitiert der Arbeitnehmer

Der Mitarbeiter profitiert bei der Gehaltsumwandlung hauptsächlich von der Steuerbefreiung der Prämie. Das heißt, es werden monatlich 25 Euro angespart, je nach Steuerprogression aber nur zwischen 12,50 Euro bis 20 Euro tatsächlich aufgewendet. Der erzielte Wertzuwachs der Versicherung ist zudem KESt-befreit. Die Auszahlung erfolgt wahlweise als monatliche Rate oder als Einmalbetrag. Günstiger und ertragreicher kann man also kaum vorsorgen. 

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So profitiert der Arbeitgeber

Diese Möglichkeit, sich im Employer Branding als attraktiver Arbeitgeber zu positionieren, sollte sich kein Unternehmen entgehen lassen. Denn Firmen, die ihren Mitarbeitern diese „Brutto-für-Netto-Veranlagung“ ermöglichen, genießen wie der Mitarbeiter selbst steuerliche Vorteile. Das Unternehmen spart sich einen Teil der Lohnnebenkosten und kann bis zu 300 Euro jährlich als Betriebsausgabe absetzen. Außerdem entstehen dem Arbeitgeber keinerlei zusätzliche Kosten.

V.l.n.r.: Bernd Feichtinger, Thomas Gfrei, Rene Poherzelsky

Unser Tipp:

Die Gehaltsumwandlung bietet einen attraktiven Mitarbeitervorteil ohne Belastung des Unternehmens – wie eine kleine Gehaltserhöhung ohne Auswirkung auf den Nettobezug.  

Gerne beraten wir Sie ausführlich zur Umsetzung in Ihrem Unternehmen. Wir freuen uns auf Ihre Kontaktaufnahme!

 
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