Gut zu wissen: Obliegenheiten
Versicherungswissen zur Verfügung gestellt von UVK.
Wer eine Versicherung abschließt, geht gegenüber dem Versicherer Verpflichtungen ein, auch Obliegenheiten genannt.
Richtige Angaben: Bei Abschluss des Versicherungsvertrages müssen korrekte Angaben zur versicherten Person und zum versicherten Risiko gemacht werden (z.B. Gesundheitsfragen, Wohnungsgröße etc.).
Info über Änderungen: Während der Vertragslaufzeit muss der Versicherer über alle Änderungen in Bezug auf die Person und das versicherte Risiko informiert werden (z.B. Umzug, Zubau, Wertgegenstände etc.).
Schadenrisiko mindern: Um das Risiko eines Schadens zu mindern, können Vorkehrungen wie die Wartung und Instandhaltung des Gutes vorgeschrieben sein. Im Bereich der Haushaltsversicherung gehört das Versperren der Eingangstür oftmals zu den Obliegenheiten.
Verhalten im Schadenfall: Im Schadenfall sind Sie verpflichtet, soweit wie möglich und der Situation angepasst für eine Schadenminderung bzw. Vermeidung von weiterem Schaden zu sorgen. Weiters müssen Sie den Schaden dem Versicherer und (wenn nötig) der Polizei melden und alle wesentlichen Informationen zur Verfügung stellen (Schadenaufklärungspflicht).
Achtung: Werden Obliegenheiten verletzt, kann der Versicherungsschutz wackeln!

V.l.n.r.: Sandra Friesenecker, Michaela Reichenpfader, Elke Winkler
Bei Fragen kontaktieren Sie uns gerne jederzeit:
Sandra Friesenecker
T: 07582 52155-128
E: s.friesenecker@uvk.at
Michaela Reichenpfader
T: 07582 52155-139
E: m.reichenpfader@uvk.at
Elke Winkler
T: 07582 52155-118
E: e.winkler@uvk.at










