Was Sie im Trennungsfall beim Thema Versichern beachten sollten.
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Versicherungen: Was im Scheidungsfall zu beachten ist

So weh es auch tut: Wenn die Liebe erlischt und eine Scheidung ins Haus steht, gilt es trotz aller Trauer einen kühlen Kopf zu bewahren. Was Sie im Trennungsfall beachten sollten.

„Bis dass der  Tod euch scheidet“ gilt heutzutage leider nur mehr für die Minderheit der österreichischen Ehepaare. Die Zeit vor und während einer Scheidung ist zweifelsohne sehr nervenaufreibend für alle Beteiligten. Dennoch sollten sich beide Parteien rasch Gedanken um den zukünftigen Versicherungsschutz machen. Denn viele Verträge gelten nach der Scheidung nur noch für den Partner, der die Versicherung abgeschlossen hat. Handelt man hier nicht zeitgerecht, steht man plötzlich ohne Absicherung da.

KLASSIKER HAUSHALTSVERSICHERUNG

Ein klassicher Fall ist die Haushaltsversicherung. Hier ist zumeist ein Partner Versicherungsnehmer und der andere automatisch mitversichert, solange er in der gemeinsamen Wohnung lebt. Beim Auszug muss geklärt werden, auf wen die bestehende Haushaltsversicherung läuft und die Verträge übertragen werden bzw. neue Polizzen abgeschlossen werden. Das betrifft auch die in der Haushaltsversicherung üblicherweise inkludierte Haftpflichtversicherung. Die Mitversicherung endet mit der Scheidung automatisch und der vorher Mitversicherte muss sich mit einem eigenen Vertrag absichern.

vorsicht bei lebensversicherungen

Vorsicht ist auch bei Lebensversicherungen geboten. Hier ist meist der Ehepartner als Bezugsberechtigter im Todesfall angegeben. In diesem Fall würde auch nach der Scheidung die begünstigte Person die Versicherungsleistung erhalten. Ist das nicht gewünscht, muss der Versicherungsnehmer dies entsprechend ändern lassen.

RISKIEREN SIE KEINE VERSICHERUNGSLÜCKEN

Auch bei anderen Versicherungsprodukten wie beispielsweise Unfall- oder Krankenversicherungen ist üblicherweise der Ehepartner mitversichert. Um keine Versicherungslücken zu riskieren, sollten Sie frühzeitig mit uns über Ihr persönliches Versicherungspaket sprechen. Beachten Sie dabei auch Wartezeiten, die bei gewissen Versicherungsformen üblich sind.

V.l.n.r.: Sandra Friesenecker, Michaela Reichenpfader, Elke Winkler

Unser Tipp:

Speziell bei Sachversicherungen, bei dem das versicherte Risiko (z.B. das Eigenheim) beiden Partnern zu gleichen Teilen gehört, ist es wichtig, dass auch beide Partner als Versicherungsnehmer aufscheinen. Im Schadenfall könnte das sonst unangenehme Folgen haben. In solchen Fällen muss im Falle einer Trennung besonders genau hingesehen werden.

Generell gilt: Je früher Sie im Trennungsfall mit uns Kontakt aufnehmen, desto schneller können wir alle wichtigen Versicherungsaspekte klären und Sie haben zumindest eine Sorge weniger.

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Sandra Friesenecker
T: 07582 52155-128
E: s.friesenecker@uvk.at

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