>>> Neue Öffnungszeiten unserer Zulassungsstelle ab 1. Februar 2025: Montag – Donnerstag 8:00 bis 12:30 Uhr und Freitag von 8:00 bis 12:00 Uhr <<<
Hauskauf Gebäudeversicherung UVK
Bild: AdobeStock/PIC SNIPE

Beim Hauskauf auf Fristen achten

Wenn eine versicherte Sache veräußert wird, ist das bestehende Versicherungsverhältnis nicht automatisch beendet, sondern der Erwerber tritt an der Stelle des Verkäufers mit allen Rechten und Pflichten in den bestehenden Versicherungsvertrag ein. Dasselbe gilt übrigens für Schenkungen.

Beim Kauf von Liegenschaften hat jedoch der Käufer das Recht auf eine Kündigung der bestehenden Gebäudeversicherung, sobald der neue Eigentümer im Grundbuch eingetragen ist. Die Kündigung muss jedoch innerhalb eines Monats ab Zustellung des Grundbuchbeschlusses erfolgen. Wenn diese Frist versäumt wird, kann der Versicherungsvertrag erst wieder zur Hauptfälligkeit aufgekündigt werden.

ACHTUNG: Grundbuchbeschlüsse bekommt nur noch der Notar!

Laut aktuellen Informationen werden Grundbuchbeschlüsse nicht mehr wie bisher per Einschreiben an die neuen Eigentümer geschickt, sondern werden nur noch dem Notar auf elektronischem Wege zugestellt. Die Frist zur Geltendmachung des Kündigungsrechtes beginnt für den Käufer somit mit der Zustellung des Beschlusses an den Notar!

Rene Poherzelsky Tipp UVK

Behalten Sie unbedingt die Zustellung des Grundbuchbeschlusses an den Notar im Auge bzw.  vereinbaren Sie mit Ihrem Notar eine unverzügliche Weitergabe der Information.

Oder noch besser: kommen Sie schon frühzeitig zu uns. Wir beraten Sie nicht nur hinsichtlich Ihrer neuen Gebäudeversicherung sondern behalten auch die Zustellung des Grundbuchbeschlusses im Auge und veranlassen die fristgerechte Kündigung.

Rene Poherzelsky
UVK-Kundenberater | Geschäftsleiter

Beitrag teilen: