Bequemlichkeit beim Eiskratzen lohnt sich nicht
Wer sein Fahrzeug nicht von Schnee und Eis befreit, gefährdet nicht nur sich und andere Verkehrsteilnehmer, er riskiert auch hohe Strafen und seinen Versicherungsschutz.
Wer hat sich noch nicht darüber geärgert: In der Früh – meist unter Zeitdruck – schnell zur Tür hinaus und dann steht er da: der völlig vereiste und eingeschneite Wagen. Viele Autofahrer nehmen sich kaum Zeit, ihren PKW von Schnee und Eis zu befreien.
Nicht selten machen sich Lenker nur mit einem kleinen Guckloch in der vereisten Windschutzscheibe auf den Weg und vertrauen darauf, dass die Scheibenheizung so schnell wie möglich ihr Soll erledigt. Dass eine solche Vorgehensweise die Verkehrssicherheit gefährdet, ist den meisten klar.
Eis und Schnee als tickende Zeitbomben
Dass jedoch auch Schnee auf dem Autodach zur Gefahr werden kann, ist vielen nicht bewusst. Wenn sich nämlich die winterliche Dachlast löst, kann sie den nachkommenden Verkehrsteilnehmer nicht nur gefährden, indem sie ihm die Sicht nimmt. Besonders harter und vereister Schnee, der sich bei hoher Geschwindigkeit vom Dach löst, kann für den Hintermann in schlimmsten Fall sogar zum tödlichen Geschoss werden.
Versicherungsdeckung
Zwar übernimmt die Haftpflichtversicherung die Kosten vom Geschädigten, wenn etwas passiert, weil die Sicht von Eis und Schnee beeinträchtigt war. Doch wer bezahlt den Schaden, wenn dadurch das eigene Fahrzeug beschädigt wird? Die Kaskoversicherung muss nämlich bei diesem fahrlässigen Verhalten nicht zahlen!
Ein Praxisbeispiel mit strafrechtlichen Folgen

Herr K. ist morgens mal wieder spät dran. Zu seinem Pech hat es in der Nacht auch noch geschneit und gefroren. Er kratzt sich in seiner Windschutzscheibe schnell ein kleines Guckloch frei und fährt los. Aufgrund der schlechten Sicht übersieht er beim Einbiegen auf die hauptstraße einen herannahenden rollerfahrer. Dieser kommt zu Sturz und muss aufgrund seine schweren Verletzungen für mehrere Tage ins Krankenhaus.
So ist es ausgegangen:
Die Schadenersatzansprüche des Rollerfahrers übernimmt die Haftpflichtversicherung des Herrn K. Er muss sich aber wegen fahrlässiger schwerer Körperverletzung vor Gericht verantworten. Herr K. hat aufgrund seiner Bequemlichkeit nicht nur einen anderen Menschen schwer verletzt und eine empfindliche Geldstrafe ausgefasst, er wurde auch gerichtlich verurteilt und hat nun eine Vorstrafe!
Unser Tipp
Nehmen Sie sich vor der Fahrt die paar Minuten Zeit und befreien Sie Ihr Fahrzeug gründlich von Schnee und Eis – auch das Dach. Ein kleines „Guckloch“ in der Windschutzscheibe reicht nicht und kann Sie und andere gefährden. Kommt es deshalb zu einem Unfall, kann es zudem Probleme mit dem Kaskoschutz geben.
Sie möchten wissen, wie Ihre Kfz-Versicherung bei Fahrlässigkeit leistet? Wir prüfen Ihre Polizze gerne und zeigen Ihnen, worauf Sie achten sollten.
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